Böhmermanns „Schmähgedicht“: Gericht entscheidet erst im Mai

Hamburg. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) will am 15. Mai entscheiden, ob das "Schmähgedicht" des TV-Moderators Jan Böhmermann in größeren Teilen weiter verboten bleibt.

Der Streit um das "Schmähgedicht" des TV-Moderators Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan geht in die nächste Runde.

Foto: Presidential Press Office/Spata

Der Senat halte die Entscheidung des Landgerichts für sorgfältig begründet und nachvollziehbar, sagte der Vorsitzende Richter des OLG-Zivilsenats, Andreas Buske, am Dienstag in Hamburg. Der türkische Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wollte das Gedicht über ihn komplett verbieten lassen. Dessen diesbezügliche, sogenannte Anschlussberufung wies das Gericht jedoch zurück.

Der TV-Moderator wehrt sich juristisch gegen das Verbot großer Teile seines "Schmähgedichts", die das Landgericht in seinem Urteil vom 10. Februar 2017 als "ehrverletzend" bezeichnete. Er hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" (ZDFneo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.

Der OLG-Senat machte deutlich, dass es sich bei dem umstrittenen Beitrag um Satire handele. Satirefreiheit sei aber nicht grenzenlos, sagte Richter Buske. Wenn sie in die Menschenwürde eingreife, stoße sie an ihre Grenzen. Der Senat werde ebenfalls zu bewerten haben, ob das Gedicht mit seiner Einbettung in der Sendung als Gesamtwerk zu sehen ist oder die Maßstäbe der Satire nur für einzelne Verse anzuwenden sind.

Der Vorsitzende sagte, dass die Zeilen nicht ernsthaft auf Erdogan zielen könnten. Hieran entzündete sich scharfe Kritik von Böhmermann-Anwalt Christian Schertz. Wenn Erdogan nicht gemeint sei, dann könne es keine Schmähkritik sein, weil es hierbei nur um die Diffamierung des anderen gehe, resümierte Schertz nach der Verhandlung. Konsequent müsste dann die Erdogan-Klage abgewiesen werden.

Deutliche Worte fand auch Erdogan-Anwalt Mustafa Kaplan nach der Verhandlung: "Rassismus und Menschenverachtung ist widerwärtig und verabscheuungswürdig, und man kann so etwas nicht mit Kunstfreiheit oder Meinungsfreiheit rechtfertigen."

In einer persönlichen Erklärung an das Gericht zu seiner "Motivation für sein satirisches Proseminar zum Thema 'Schmähkritik und Meinungsfreiheit'" schreibt Böhmermann, dass der Adressat seines Beitrags nicht der Kläger, sondern die deutsche Bundesregierung gewesen sei. "Meine künstlerische und inhaltliche Motivation war das Exponieren der Besorgnis erregenden Zurückhaltung der Bundesregierung gegenüber dem türkischen Staatspräsidenten in Fragen nicht verhandelbarer Grundrechte."

Außerdem habe er sein Publikum aufklären wollen, "welch weitreichende Befugnisse und welche Macht, Kunst, Comedy, Satire, kritischer Witz und das freie Wort in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung haben - in Abgrenzung zu den hinlänglich bekannten Vorstellungen des türkischen Staatspräsidenten."

Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts wird am 15. Mai erwartet. Beide Parteien können nach dem Urteil in Revision gehen. Böhmermanns Anwalt kündigte an: "Wir gehen durch alle Instanzen".

Jan Böhmermann ist in NRW unter anderem auch durch seine Ausstellung "Deutsclhand" im NRW-Forum bekannt. dpa