Bolzplatz stört Mieter: Prozess wird neu aufgerollt

Karlsruhe (dpa) - Ein aufsehenerregender Prozess um lärmende Jugendliche auf einem Bolzplatz muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

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In dem Fall geht es um die Frage, ob Mieter ihre Miete kürzen dürfen, wenn sie sich von einem benachbarten Bolzplatz gestört fühlen. (Az.: VIII ZR 197/14)

Die Richter hoben das Urteil des Landgerichts Hamburg auf und wiesen den Fall dorthin zur erneuten Verhandlung zurück. Das Landgericht hatte den Mietern im Grundsatz recht gegeben - diese hatten die Miete um 20 Prozent gekürzt.

Der BGH-Senat traf seine Entscheidung kurz nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag. In der Verhandlung ließ der Senat jedoch erkennen, dass er im Fall wenig juristischen Raum für Mietminderungen sieht.

Der Bolzplatz war 2010 nachträglich auf einem Schulgelände in Hamburg errichtet worden. Nachbarn sehen sich von Jugendlichen gestört, die außerhalb der Öffnungszeiten des Bolzplatzes am Abend und am Wochenende kicken. Ihre Vermieter verklagten die Mieter daraufhin.