In seinem polizeilichen Führungszeugnis, das er für die Zulassung zur Promotion vorlegte, war diese Vorstrafe noch nicht vermerkt. Als die TU Freiberg (Sachsen) von der Verurteilung erfuhr, entzog sie dem Mann den Doktortitel. Er habe sie über wesentliche Fakten getäuscht.
In den beiden Vorinstanzen hatte die Klage des Ingenieurs keinen Erfolg. Mit einer Entscheidung der Leipziger Richter wird im Laufe des Tages gerechnet.