Bundesverwaltungsgericht Corona-Impfung für Bundeswehrsoldaten bleibt verpflichtend

Leipzig · Die Impfpflicht für Soldaten bleibt bestehen. Dies hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden.

Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich mit den Fällen zweier Bundeswehr-Offiziere, die die Impfung gegen das Coronavirus verweigern.

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Er wies am Donnerstag die Beschwerden von zwei Offizieren der Luftwaffe gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in die sogenannte Duldungspflicht zurück. Die Oberstleutnante sahen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22). Die Entscheidung ist rechtskräftig.

(dpa/AFP)