Gladbecker Geiseldrama Degowski darf bei Freilassung neuen Namen annehmen
Wenn Dieter Degowski möglicherweise demnächst freikommt, wird er anders heißen. Ein neuer Name soll seine Wiedereingliederung erleichtern: Er war einer der Täter beim Gladbecker Geiseldrama 1988.
Werl/Arnsberg. Der nach dem Geiseldrama von Gladbeck zu lebenslanger Haft verurteilte Dieter Degowski darf im Fall einer vorzeitigen Freilassung seinen Namen ändern. Die zuständige Behörde habe einem entsprechenden Antrag Degowskis zugestimmt, teilte die Justizvollzugsanstalt Werl auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Degowski ist in Werl inhaftiert. Als Grund für die Namensänderung nannte die JVA eine „Erleichterung seiner Wiedereingliederung“.
Das Landgericht Arnsberg prüft derzeit, ob Degowski auf Bewährung freikommen kann. Seit gut zwei Monaten liegt dem Gericht ein Antrag seiner Verteidigung auf Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung vor. Die zuständige Strafvollstreckungskammer habe ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, sagte Gerichtssprecher Johannes Kamp. Es soll klären, ob Degowski noch gefährlich ist. Unter anderem auf der Grundlage des Gutachtens werde die Kammer dann zu einer eigenen Einschätzung kommen. Die Anfertigung eines solchen Gutachtens dauert üblicherweise mehrere Monate. Der JVA ist nach eigenen Angaben noch kein Gutachter-Termin bekannt.
Das Landgericht hatte die JVA bereits 2013 aufgefordert, Degowski schrittweise auf die Entlassung vorzubereiten. „Damals hatte das Gericht den Einstieg in sogenannte vollzugsöffnende Maßnahmen angeregt“, sagte der stellvertretende JVA-Leiter Andreas Jellentrup. Dementsprechend sei Degowski langsam an diese Maßnahmen herangeführt worden. „Der Insasse hat inzwischen einige Ausgänge einwandfrei bewältigt.“ Wichtig für die Entlassungsvorbereitung sei nun die Suche nach einer Unterkunft sowie der Aufbau eines sozialen Netzwerks außerhalb der Anstalt, das ihn unterstütze.
Im August 1988 hatten Degowski und sein Komplize Hans-Jürgen Rösner beim Gladbecker Geiseldrama die Republik in Atem gehalten. Drei Tage lang flüchteten sie nach einem missglückten Bankraub mit Geiseln vor der Polizei. Drei Menschen starben.
Hans-Jürgen Rösner sitzt weiterhin in der JVA Aachen ein. Bei ihm läuft nach Angaben des Landgerichts Aachen im Sommer die sogenannte Mindestverbüßungsdauer ab. Aus diesem Grund prüft die Strafvollstreckungskammer des Gerichts von Amts wegen nun, ob die Strafe weiter vollstreckt werden muss oder der Rest zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Es sei ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben worden, sagte ein Sprecher. Es solle klären, ob bei einer eventuellen Entlassung Straftaten zu erwarten sind. Demnächst gebe es außerdem einen Anhörungstermin der Strafvollstreckungskammer mit dem Gutachter und Rösner. Maßnahmen, die den Inhaftierten auf eine eventuelle Entlassung vorbereiten, gebe es aber noch keine.
Das NRW-Justizministerium teilte auf Anfrage mit, dass es bereits vor längerer Zeit eine sogenannte „Ausführung zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit“ gegeben habe. Dabei habe Rösner gefesselt und in Begleitung von bewaffneten Vollzugsbeamten die JVA verlassen, sagte ein Sprecher. (dpa)