Unfälle auf Autobahnen Die problematischste Art des Gaffers
Auch auf der A 4 filmten wieder Autofahrer eine Unfallstelle. Niedersachsen plant bereits eine Gesetzesänderung.
Eschweiler/Aachen. Auch am Montagmorgen konnte man auf der A 4 wieder Menschen beobachten, die während des Autofahrens versuchten, Fotos und Filme von der Stelle zu machen, an der kurz zuvor drei Lkw kollidiert waren. Die Polizei sperrte die Unfallstelle nahe der Abfahrt Weisweiler ab, Ärzte und Sanitäter versorgten die Verletzten, und währenddessen hielten einige Autofahrer ihre Handys aus dem Fenster und filmten.
Oft werden solche Aufnahmen umgehend in sozialen Netzwerken geteilt. So schlimm wie dieser Tage in Hagen, wo Schaulustige die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit behindert hatten, war es gestern zwar nicht. Doch in den vergangenen Jahren hat das Problem mit den Gaffern eine völlig neue Dimension erreicht. Am Freitag wird deswegen das Land Niedersachsen eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen, die das Fotografieren von Unfallopfern und das Behindern von Rettungskräften unter Strafe stellt. In dem Gesetzesentwurf, der unserer Zeitung vorliegt, soll ein Paragraf des Strafgesetzbuches erweitert und einer neu hinzugefügt werden. Das niedersächsische Justizministerium verspricht sich von der Initiative unter anderem, dass Handys von Menschen, die Unfallopfer filmen, schon vor Ort von der Polizei beschlagnahmt werden können, wie ein Ministeriumssprecher gestern erklärte.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Gesetzesentwurf ausdrücklich. Bislang seien die Möglichkeiten, Gaffer von Unfallstellen fernzuhalten, „sehr begrenzt“, sagte Stephan Hegger, Sprecher der GdP in Nordrhein-Westfalen, im Gespräch mit unserer Zeitung.
Die Autobahnpolizei etwa, die gestern auf der A 4 bei Weisweiler im Einsatz war, zeigte fünf Autofahrer an, die während der Fahrt die Unfallstelle gefilmt hatten. Allerdings nicht wegen einer Straftat, sondern lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit: unzulässige Nutzung des Mobiltelefons am Steuer. Die Folge: 60 Euro Bußgeld plus Bearbeitungsgebühr. Sollte jedoch der Entwurf des Landes Niedersachsen zum Gesetz werden, müssten sich solche Autofahrer künftig möglicherweise wegen einer Straftat („Herstellung bloßstellender Aufnahmen von Unfallopfern“) vor Gericht verantworten.
Die Hagener Polizei hatte es zuletzt gleich mehrfach mit Gaffern zu tun, die das Leben von Unfallopfern riskierten. Mitte April zum Beispiel hatten Hunderte Schaulustige am Hagener Hauptbahnhof die Rettungskräfte massiv behindert, die dabei waren, eine Zehnjährige nach einem Verkehrsunfall zu versorgen. Mehrere junge Männer hätten den aufgebauten Sichtschutz weggeschoben, um das Opfer filmen zu können, sagte ein Sprecher. Erst nach dem Eintreffen weiterer Polizisten, die die Gaffer beiseite schoben, habe der Rettungshubschrauber landen können.
Die Hagener Polizei hatte daraufhin eine Kampagne über Facebook gestartet, sie hieß „Schämt Euch, Ihr Gaffer vom Hauptbahnhof“. Obwohl der kurze Text zwei Millionen Menschen erreichte, brachte die Kampagne am Ende wenig: Am Donnerstag mussten in Hagen erneut etwa 150 Gaffer von einer Unfallstelle gedrängt werden — mit Hilfe eines Polizeihundes.
„Manche junge Menschen haben den Blick für die Realität verloren und weiden sich am Leid anderer. Das ist ein Skandal“, sagte Gewerkschaftssprecher Hegger gestern. Er hofft, dass die anderen Bundesländer die niedersächsische Gesetzesinitiative unterstützen werden.