Die ehemaligen Geschäftsführer eines Futtermittelherstellers aus Damme (Landkreis Vechta) müssen sich vor dem Amtsgericht Vechta wegen Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verantworten. Einer der beiden Angeklagten bestritt zu Prozessbeginn die Vorwürfe. Er sei für die Mischfutterherstellung gar nicht zuständig gewesen, sagte sein Anwalt. Der andere Angeklagte machte zunächst keine Angaben.
Die beiden Männer sollen laut Anklage ihren Kunden Anfang 2011 noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt haben, als sie bereits von einer möglichen Dioxin-Belastung gewusst hätten.