Urteil kommende Woche Doppelmord von Herne: Höchststrafe gefordert

Bochum (dpa) - Wenn der mutmaßliche Doppelmörder von Herne in der kommenden Woche verurteilt wird, droht ihm die Höchststrafe. Staatsanwalt Danyal Maibaum hat für den 20-jährigen angeklagten Marcel H. am Donnerstag lebenslange Haft gefordert.

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Außerdem sollen die Richter am Bochumer Landgericht die besondere Schwere der Schuld feststellen und vorsorglich auch die Möglichkeit der späteren Anordnung von Sicherungsverwahrung im Urteil festschreiben.

Maibaum sprach in seinem Plädoyer von „schrecklichen Taten“ und einer „grundlosen Ermordung von zwei völlig unschuldigen, jungen Menschen.“ Marcel H. habe nach den Morden selbst die Öffentlichkeit gesucht und sich durch die Veröffentlichung von Bildern der Leichen in „menschenverachtender Weise“ über sie ausgelassen.

Außerdem habe er während seiner dreitägigen Flucht „ganz erheblich für Angst in der Bevölkerung rund um Herne“ gesorgt. „Eltern waren verunsichert, haben ihre Kinder nicht zur Schule gebracht“, so Maibaum vor Gericht. „Alle hatten Angst, dass der Angeklagte weiter zuschlagen könnte.“

Als Motiv kämen Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben, Macht- und Größen-Fantasien sowie „Befriedigung des eigenen Sadismus und Angeberei“ in Betracht. Marcel H. habe insgesamt 120 Mal auf seine beiden Opfer eingestochen und später sogar versucht, einen Fuß abzutrennen, um ihn im Internet stolz als Trophäe zu präsentieren.

Marcel H. hatte bereits zu Prozessbeginn über seinen Verteidiger zugegeben, Anfang März 2017 zunächst einen neunjährigen Nachbarsjungen und anschließend einen 22-jährigen Ex-Schulfreund umgebracht zu haben. Im Prozess selbst hat sich H. nicht zu den Vorwürfen geäußert und auch keinerlei Reaktionen gezeigt. Am Donnerstag verzichtete er auch auf sein Recht auf das sogenannte „letzte Wort“ vor der Urteilsverkündung.

Anwalt Til Heene, der im Prozess einen Halbbruder des neunjährigen Opfers vertritt, sagte in seinem Plädoyer über den Angeklagten: „Wer aus tiefster Überzeugung derartige Taten begeht, muss damit leben, als Monster bezeichnet zu werden.“

In einem Brief an seine Mutter hatte Marcel H. kürzlich allerdings doch erste Anzeichen von Reue gezeigt. Ihm sei erst jetzt bewusst geworden, was er für „einen Schaden“ angerichtet habe. Unterzeichnet war der Brief mit der Grußformel: „Dein ratloser Sohn Marcel.“

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft hält Verteidiger Michael Emde eine Verurteilung zu lebenslanger Haft nach Erwachsenenstrafrecht für falsch. Marcel H. habe eindeutig Reifeverzögerungen und müsse daher auf jeden Fall nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. „Er saß doch nur vorm Computer, spielte Ballerspiele und wenn er rausging, hat er mit einem Holzschwert auf Bäume eingehauen“, so Emde in seinem Plädoyer. Er sei deshalb auf jeden Fall eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleichzusetzen.

Das Urteil soll am 31. Januar (14.00 Uhr) gesprochen werden.