Einzelhandelsverband kritisiert Märkte: Neuwaren statt alten Trödels
Der Einzelhandel sieht sich durch den teilweise massiven Verkauf von Billigwaren beeinträchtigt.
Düsseldorf/Essen. Wenn Marc Heistermann auf einen großen Verkaufs- und Trödelmarkt in Mülheim zu sprechen kommt, zu dem einmal im Monat rund 30 000 Menschen strömen, kann sich der Geschäftsführer des Einzelhandelsverbands Ruhr schnell in Rage reden.
„90 Prozent der dort verkauften Waren sind Neuwaren“, sagt er. Da würden nicht nur jede Menge Drogerieartikel verkauft, von Duschgels bis zu elektrischen Zahnbürsten. Da gebe es auch Textilien des unteren Preissegments zu äußerst niedrigen Preisen.
Und jede Menge Lebensmittel: „Der Joghurtbecher, für den jeder Supermarkt strenge Regeln der Kühlung befolgen muss, steht dort in der prallen Sonne.“
Doch wo kommt all die Ware her, die oft unter Einstandspreis angeboten wird und dem örtlichen Einzelhandel das Wasser abgräbt? Schließlich wird der Kunde, der sich sonntags mit Neuware auf dem Markt eingedeckt hat, am Montag nicht mehr einkaufen gehen.
Heistermann glaubt nicht daran, dass es sich da vor allem um Ware aus Insolvenzverkäufen oder Artikel zweiter Wahl handelt — also Ware, die von Firmen in Notlagen billig auf den Markt geworfen wurde. Trödelmärkte seien, das habe ihm auch die Polizei bestätigt, beliebte Umschlagplätze für Plagiate, für illegal hergestellte Produkte aus dem Bereich Textil und Datenträger. Und auch für Hehlerware.
„Es geht sicherlich nicht alles mit rechten Dingen zu“, formuliert Heistermann vorsichtig, der das Thema seit einiger Zeit quasi in Pilotfunktion auch für den Landes-Einzelhandelsverband politisch anstößt. Dabei betont er: „Es geht uns nicht darum, den Spaß der Menschen an Trödelmärkten zu verderben.“
Aber das Wort Trödelmarkt dürfe kein Etikettenschwindel sein. Und das sei es jedenfalls dann, wenn so viele Neuwaren verkauft würden und so der Einzelhandel klar benachteiligt werde. Heistermann: „Das Ladenöffnungsgesetz erlaubt dem stationären Einzelhandel eine Sonntagsöffnung an höchstens vier Sonntagen pro Jahr innerhalb eines Stadtbezirks.“
Bei Trödelmärkten hingegen gelte nur ein Vier-Wochen-Abstand, so dass in einem Ortsteil bis zu zwölf Trödelmärkte pro Jahr an Sonntagen möglich seien.
Längst ist es nicht so weit, dass, wie schon in einigen Medien berichten, der Landesgesetzgeber in dieser Frage bereits aktiv sei. Dass die Sache schon Thema der rot-grünen Koalitionsgespräche sei, konnte jedenfalls eine Sprecherin der Grünen nicht bestätigen.
Aber Heistermann hofft, dass es zum politischen Thema wird. Er stellt sich etwa eine Regelung vor, dass den Veranstaltern von Flohmärkten zur Auflage gemacht wird, dass nur 15 Prozent der feilgebotenen Waren Neuwaren sein dürfen.