Eishalle: Die Liste der Fehler

Das Gericht entscheidet am Dienstag, ob Ingenieure und Architekten verantwortlich für den Dach-Einsturz sind.

Traunstein. Es hatte tagelang geschneit. Das Berchtesgadener Land war eine Winteridylle, und einige Dutzend Kinder drehten am 2. Januar 2006 auf Schlittschuhen ihre Runden in der Eislaufhalle von Bad Reichenhall. Kurz vor 16 Uhr stürzte das Dach der Halle unter seiner gewaltigen Schneelast ein. Zwölf Kinder und Jugendliche sowie drei Mütter wurden von tonnenschweren Holzbalken erschlagen. Sie waren auf der Stelle tot.

Zehn Monate dauerte der Prozess um die Schuldfrage. Ma Dienstagg werden die Urteile am Landgericht in Traunstein verkündet. Drei Ingenieure und Architekten im Alter zwischen 55 und 68 Jahren müssen sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Einer der Angeklagten ist der Konstrukteur des riesigen Daches der in den 1970er Jahren errichteten Halle, der andere hatte teils die Bauaufsicht.

Der dritte erstellte nur drei Jahre vor der Katastrophe ein Gutachten im Auftrag der Stadt. Darin bescheinigte er der Halle einen guten baulichen Zustand. Das Verfahren gegen den einzigen angeklagten städtischen Mitarbeiter wurde aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt.

Die Staatsanwaltschaft hält die drei Angeklagten der fahrlässigen Tötung für überführt. Sie fordert Bewährungsstrafen von einem Jahr beziehungsweise von eineinhalb Jahren und im dritten Fall eine Geldbuße in Höhe von 54000 Euro. "Der Einsturz der Halle war keine höhere Gewalt, sondern eine Aneinanderreihung von Versäumnissen und Sicherheitsverletzungen", sagte Oberstaatsanwalt Günther Hammerdinger.

Die Verteidiger verlangen dagegen Freisprüche für ihre Mandanten. "Der Einsturz wäre vermeidbar gewesen, wenn die Stadt sorgsamer mit der Halle umgegangen wäre", sagte Harald Baumgärtl, der den Konstrukteur des Hallendaches verteidigt. Mehrfach wurde der Vorwurf erhoben, dass die Falschen auf der Anklagebank sitzen und eigentlich die Verantwortlichen im Rathaus von Bad Reichenhall zur Verantwortung hätten gezogen werden müssen.

Gleich, welche Urteile verkündet werden, eine Revision scheint programmiert zu sein. Werden die Angeklagten freigesprochen, rufen wohl die Staatsanwälte den Bundesgerichtshof an, gibt es Verurteilungen, tun es die Verteidiger.