Baden-Württemberg Eklat im Steinewerfer-Prozess: Angeklagter droht Opfer mit Gewalt

Eine Horrorvorstellung ist für eine Familie aus Baden-Württemberg zur Realität geworden: In der Dunkelheit prallt ihr Auto auf der A7 gegen einen Stein und überschlägt sich. Vier Menschen werden schwer verletzt. Vor Gericht droht der Angeklagte den Opfern mit Gewalt.

Der Angeklagte (M) im sogenannten Steinwerfer-Prozess vor Beginn des Gerichtsverfahrens im Verhandlungssaal in Ellwangen.

Ellwangen (dpa) - Im Prozess gegen den mutmaßlichen Steinewerfer von der Autobahn 7 hat der Angeschuldigte am Donnerstag vor dem Landgericht Ellwangen wüste Drohungen gegen den verunglückten Familienvater ausgestoßen. Sobald er wieder in Freiheit sei, werde er sich eine Schusswaffe besorgen, rief der 37-Jährige während der Zeugenaussage des 33-jährigen Unfallopfers Serdal Öztürk. Der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg brachte den Angeklagten mit der Androhung einer „Ordnungsmaßnahme“ zum Schweigen. Der Mann ist wegen versuchten Mordes sowie wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft erklärte zum Auftakt des Prozesses, der Angeklagte habe im vergangenen September mit dem Wurf eines zwölf Kilogramm schweren Betonpflastersteins von einer Autobahnbrücke bei Giengen an der Brenz in der Nähe von Heidenheim eindeutig versucht, „Menschen heimtückisch zu töten“.

Der Wagen der vierköpfigen Familie Öztürk aus Laupheim (Kreis Biberach) war am 25. September mit etwa 120 Stundenkilometern gegen den Betonbrocken geprallt und hatte sich danach mehrfach überschlagen. Die Eltern und ihre zwei Kinder wurden bei dem Unfall nahe Giengen an der Brenz schwer verletzt.

Serdal Öztürk und seine 26-jährige Frau Deniz treten in dem bis Mitte April terminierten Prozess als Nebenkläger auf. Die Frau hatte bei dem Unfall besonders schwere Verletzungen erlitten. Sie lag nach einer Schädel-Basis-Fraktur mit Hirnblutung mehr als zwei Wochen im Koma, Ärzte mussten ihr das rechte Bein unterhalb des Knies amputieren. „Deniz und Serdal Öztürk haben noch heute an den Folgen des Unfalls zu leiden“, sagte Oberstaatsanwalt Peter Staudenmaier.

„Danach vergingen zweieinhalb Wochen, bis ich wieder wach war“, berichtete die Frau in ihrer Zeugenaussage. Dazu wurde sie aus einer Reha-Klinik im Rollstuhl in den Saal gefahren. Von der Amputation habe man ihr erst zwei Tage danach etwas gesagt. Bis heute sei sie teilweise gelähmt. Körperausscheidungen seien nur mit Hilfsmitteln möglich. Sie leide an Schmerzen und nehme täglich bis 20 verschiedene Tabletten.

„Alles, was ich will, ist, wieder ein normales Leben führen zu können“, sagte Deniz Öztürk. Zuvor hatte der Richter verfügt, dass der Angeklagte die Bank zu verlassen und sich in eine hintere Ecke zu begeben habe, damit die Frau ihn nicht anschauen müsse.

Serdal Öztürk schilderte in seiner Aussage das dramatische Unfallgeschehen. Er habe einen Gegenstand auf der Fahrbahn gesehen, Sekunden später habe es einen Knall gegeben. „Als die Airbags aufgingen, dachte ich, nein, das überlebe ich nicht.“ Als er wieder zu sich kam, habe er bemerkt, dass die Kinder nicht mehr im Auto gewesen seien. Sie waren aus dem Wagen geschleudert worden. Die Kinder erlitten Gehirnerschütterungen und verschiedene Prellungen.

Die Kinder und die Frau auf dem Beifahrersitz hätten geblutet, berichtete der Vater. „Das war ein Schock.“ Er habe gefürchtet, dass die Kinder und die Frau sterben. „Gott sei Dank, sind sie am Leben.“

Der Angeklagte hat die Tat laut Staatsanwaltschaft gestanden, jedoch bislang Angaben zu einem Motiv verweigert. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge sei „die Steuerungsfähigkeit des Angeschuldigten zur Tatzeit wegen einer anderen schweren seelischen Abartigkeit erheblich vermindert“. Der Oberstaatsanwalt geht davon aus, dass der Angeschuldigte dennoch zumindest eingeschränkt schuldfähig war. Er wurde aus einer psychiatrischen Einrichtung in den Gerichtssaal gebracht.

Neben der Anklage wegen versuchten Mordes muss sich der 37-Jährige wegen illegalen Waffenbesitzes verantworten. Im Zuge der Ermittlungen gegen ihn fand die Polizei laut Anklage in einem Versteck unter anderem einen Revolver, eine Pistole, einen „sechsläufigen Schussapparat“ und mehr als 170 Patronen.