Trotz Wilderei Elfenbeinschmuck wird in Deutschland teils legal gehandelt
Berlin (dpa) - Das Ausmaß des legalen Handels mit Elfenbein ist trotz vieler Verbote auch in Deutschland immer noch beträchtlich.
Zwischen 2012 und 2018 wurden mehr als 1500 Schnitzereien aus Elfenbein aus der Bundesrepublik legal ins Ausland jenseits der EU exportiert, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Steffi Lemke. Zahlen innerhalb der EU werden nicht erhoben, weil keine Genehmigungen dafür nötig sind. Lemke fordert von der Bundesregierung deshalb ein umfassendes, dauerhaftes und EU-weites Export- und Handelsverbot von jeglichem Elfenbein.
Nach EU-Vorschriften darf verarbeitetes Elfenbein aus der Zeit vor 1947 frei gehandelt werden. Elfenbein aus den Jahren 1947 bis 1990 darf nur mit einem Zertifikat verkauft werden, solches ab 1990 gar nicht mehr. Das Verbot soll die grassierende Wilderei stoppen, die Elefanten weltweit bedroht. Jährlich werden Schätzungen zufolge 30 000 Elefanten wegen ihres Elfenbeins illegal getötet.
Die Grünen und auch Naturschutzorganisationen wie Pro Wildlife gehen davon aus, dass die bestehenden Schutzgesetze unterlaufen werden. In Deutschland und anderen EU-Ländern hat die Organisation Avaaz in einer am Dienstag veröffentlichten Studie illegal gehandeltes Elfenbein nachgewiesen, das unter dem Label legal firmierte.
Die Organisation hatte nach eigenen Angaben mehr als 100 Elfenbeinartefakte in zehn EU-Ländern gekauft und dann das Alter über die Radiokarbonmethode bestimmen lassen. Nur rund ein Viertel der Stücke war danach wirklich antik, ein knappes Fünftel stammte sogar aus der Zeit nach 1990. Die Organisation fordert, in der EU auch den Handel mit altem Elfenbein zu verbieten, weil dieser den Artenschutz für Elefanten unterlaufe.
Nach Angaben von Pro Wildlife plant Belgien bereits ein Elfenbein-Handelsverbot. Und bei einer noch nicht veröffentlichten Umfrage der EU-Kommission vom Dezember hätten sich 92 Prozent von insgesamt 90 000 befragten Verbänden und Bürger für ein EU-weites Elfenbein-Handelsverbot ausgesprochen.
Nach einer Aufstellung der Bundesregierung gab es zwischen 2010 und 2017 in Deutschland insgesamt 478 Verfahren wegen illegalen Elfenbeinhandels. 313 Mal wurde illegales Elfenbein beschlagnahmt, vor allem bei heimkehrenden Touristen und in Postsendungen.