Entschädigungsstreit von Harry Wörz geht in neue Runde

Karlsruhe (dpa) - Der Kampf von Justizopfer Harry Wörz um eine höhere Entschädigung soll vom 8. Juni an vor dem Landgericht Karlsruhe verhandelt werden. Das teilte das Gericht am Montag mit.

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Harry Wörz steht für einen der spektakulärsten Justizirrtümer: Er war 1998 wegen versuchten Totschlags an seiner Frau verurteilt worden und saß viereinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis. Er kämpfte 13 Jahre vor verschiedenen Gerichten, bis er im Dezember 2010 vom Bundesgerichtshof rehabilitiert wurde.

Bislang hat der Staat dem 48-Jährigen aus Birkenfeld bei Pforzheim knapp 156 000 Euro zugebilligt. Jetzt will der gelernte Installateur und Bauzeichner vom Land Baden-Württemberg 86 000 Euro mehr für seinen Verdienstausfall. Außerdem verlangt er einen Ausgleich der Kosten für Anwälte und Möbel aus seiner wegen der Haft aufgelösten Wohnung in Höhe von 26 000 Euro.

Auch fordert er eine Berufsunfähigkeitsrente über das Jahr 2016 hinaus. Wörz ist seit Mitte 2010 krankgeschrieben. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe will nicht alle Ansprüche anerkennen und lässt die Fortzahlung der Berufsunfähigkeitsrente offen.

Die Entschädigungsverhandlung im Juni beginnt mit einem nach der Prozessordnung vorgesehenen Gütetermin, bei dem den beiden Parteien die Gelegenheit für eine einvernehmliche Erledigung des Rechtsstreits gegeben wird. Eine Beweisaufnahme wird es laut Gericht am 8. Juni noch nicht geben.

Wörz war vorgeworfen worden, 1997 seine damals von ihm getrennt lebende Frau mit einem Schal fast zu Tode gewürgt zu haben. Die frühere Polizistin ist heute ein schwerer Pflegefall und kann sich nicht mehr mitteilen. Wer die Tat verübte, wurde nie aufgeklärt.