Erstmals Deutscher in China zum Tode verurteilt
Peking/Berlin (dpa) - Zum ersten Mal ist ein Deutscher in China zum Tode verurteilt worden. Der 36-Jährige war wegen Doppelmordes aus Eifersucht an seiner ehemaligen Freundin und deren Lebensgefährten angeklagt.
Sein Anwalt sagte der Nachrichtenagentur dpa, das Mittlere Volksgericht der südostchinesischen Stadt Xiamen habe am Vortag das Urteil in erster Instanz gefällt. Es muss wie jedes Todesurteil vom Obersten Gericht in Peking bestätigt werden.
Die Bundesregierung will sich bemühen, den Tod des aus Bayern stammenden Täters zu verhindern. Sie bekräftigte am Mittwoch „in kategorischer Form“ die Ablehnung jeder Form der Todesstrafe. Sie werde deshalb „alles in ihrer Macht stehende“ tun, damit das Urteil nicht vollstreckt werde, sagte der Sprecher des Auswärtigen Amts in Berlin.
Das bayerische Justizministerium in München begrüßte „die intensiven Bemühungen des Bundes, die Todesstrafe in diesem Fall abzuwenden“. Sollte das Todesurteil vollstreckt werden, wäre der 36-Jährige der erste Deutsche, der in China hingerichtet würde.
Der Mann aus dem oberbayerischen Teisendorf im Chiemgau hatte laut Anklage im Juni 2010 seine frühere Freundin aus Münchner Studententagen und deren neuen Freund auf offener Straße in Xiamen mit einem Hammer und einem Messer umgebracht. Der getötete Mann war auch Deutscher, während die Freundin in München studiert hatte, aber die venezolanische Staatsbürgerschaft besaß.
Das Gerichtsverfahren war vor drei Jahren schon abgeschlossen worden. Seit Sommer 2011 wartete der Mann auf das Urteil. Ob er in Berufung gehen wird, war unklar. „Wir wissen es noch nicht“, sagte sein chinesischer Anwalt Chen Liqun der dpa. „Er hat selbst noch keine Entscheidung getroffen.“ Die Berufung müsste innerhalb von zehn Tagen eingereicht und vom obersten Gericht der Provinz Fujian verhandelt werden. Auf jeden Fall muss das Urteil vom höchsten Gericht in Peking bestätigt werden. „Ich kann nicht sagen, wie lange es dauern wird.“
Auf die Frage, ob der 36-Jährige hingerichtet wird, sagte der Anwalt: „Es ist zunächst ein Urteil in erster Instanz.“ Er versicherte, der Angeklagte sei keinen besonderen Handel mit dem Gericht eingegangen sei. „Das gibt es nicht.“
Der Deutsche war während des Verfahrens konsularisch betreut worden. Das Auswärtige Amt setzt sich grundsätzlich dafür ein, dass keine Todesstrafe verhängt wird, da diese in Deutschland abgeschafft und abgelehnt wird. Bayern bot in dem aktuellen Fall an, jeden möglichen Beitrag dazu zu leisten, dass die Todesstrafe nicht vollzogen wird. Für den Oktober ist seit längerem ein Besuch von Ministerpräsident Horst Seehofers (CSU) in China geplant.
Als Motiv des Doppelmordes galt Eifersucht. Der Mann soll seine ehemalige Freundin und deren Lebensgefährten in ein Luxushotel in Xiamen gelockt haben. Augenzeugen berichteten, maskiert in schwarzer Montur habe er den beiden dann auf der Straße aufgelauert und sie niedergemetzelt. Wie Zeugen berichteten, flehte die junge Frau noch auf den Knien um Gnade, bevor er sie umbrachte. Als Waise blieb ein inzwischen sechs Jahre altes Kind zurück, dass heute bei Verwandten des Mannes in Deutschland aufwächst.
Der Täter und seine Ex-Freundin hatten in München gemeinsam Sinologie studiert. Sie trennte sich im Sommer 2005 von ihm. Er soll die Trennung nicht überwunden haben und begann sie zu verfolgen, wie Freunde berichteten. Nach offiziell unbestätigten Angaben aus dem Bekanntenkreis soll er sie mehrfach bedroht haben. Die Frau habe sich deswegen sogar an die Polizei gewandt.
2006 ging sie zum Studium nach Xiamen. Es wurde spekuliert, das der Mann eigens nach China gereist war, um beide zu töten. Er soll direkt nach der Bluttat versucht haben, sich selbst zu töten, und hatte sich selbst schwer verletzt.
Der einzige Europäer, der in China jemals exekutiert worden ist, war 2009 ein gebürtiger Pakistani mit einem britischen Pass, der Rauschgift geschmuggelt hatte. In China kann eine Todesstrafe auch auf Bewährung verhängt werden, was in eindeutigen Mordfällen aber ungewöhnlich wäre. Meist wird die Strafe dann auch nach zwei Jahren in lebenslange Haft umgewandelt.