Er habe deutlich gemacht, dass er die rauchenden Gäste zu spät gesehen habe und den Nichtraucherschutz künftig achten wolle, berichtete der Sprecher. Deshalb halbierte das Gericht die von der Behörde verhängte Strafe von 300 Euro. Die Richterin habe aber verdeutlicht, dass das Ordnungsamt die Gaststätte auch schließen könne.
Ungeachtet dessen will der Gastwirt in seinen Räumen das Rauchen weiter dulden - mit einer juristischen Spitzfindigkeit, wie er hofft: Schon mehrfach hätten Gäste dort unter Berufung auf die Versammlungsfreiheit sogenannte „Helmut-Partys“ veranstaltet, bei denen munter gequalmt wird. Damit beziehen sie sich auf den rauchenden Altbundeskanzler Helmut Schmidt.
Eine solche Party habe ihm ein weiteres Bußgeld eingebracht, das er nicht zahlen wolle, sagte Kobsch der Deutschen Presse-Agentur. „Ich habe zwei Möglichkeiten: Entweder das Ordnungsamt schließt mir die Bude oder ich muss wegen Geldmangel dichtmachen.“ Wann über das zweite Bußgeld verhandelt wird, steht laut Gericht noch nicht fest.