Urteil Fernsehnonne Antje Mönning nach exhibitionistischem Auftritt verurteilt
Kaufbeuren · Nach einem exhibitionistischen Auftritt auf einem Parkplatz in Bayern muss die Schauspielerin Antje Mönning 300 Euro Geldbuße zahlen.
04.12.2018
, 18:05 Uhr
Vor dem Amtsgericht Kaufbeuren musste sich Mönning, die in der ARD-Serie „Um Himmels Willen“ einst eine Nonne spielte, am Dienstag wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten. Der Richter verurteilte sie schließlich wegen einer Ordnungswidrigkeit.