Es bestehe Fluchtgefahr. Die Kammer hatte die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung nicht für ausreichend gehalten.
Die 23 und 25 Jahre alten Männer aus Altena waren kurz nach dem Brand im Oktober ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den 25-jährigen ehemaligen Feuerwehrmann und seinen Komplizen nicht als rechtsradikal eingestuft und sie als Brandstifter angeklagt. Die Kammer kam nach der Prüfung eines Gutachtens zu dem Schluss, dass die Männer den Tod der sieben Bewohner in Kauf genommen hätten. Verletzt wurde damals niemand. (dpa)