Die Polizisten nahmen der Nachbarin bei dem Einsatz am Dienstag die Kamera ab und stellten Strafanzeige. Die Höhenretter konnten die verzweifelte Person vom Suizid abbringen. Sie befindet sich jetzt in ärztlicher Behandlung.
Die Polizei appelliert, keine Bilder von hilflosen und oder verletzten Menschen zu machen. „Wenn Sie selber in dieser Situation wären, würden Sie das auch nicht wollen!“, unterstrichen die Beamten in ihrer Mitteilung. Das Gesetz stelle solche Handlungen unter Strafe. „Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,...“, heiße es in Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs. dpa