Energie Gasumstellung: Das müssen Sie wissen
Bis 2030 soll in NRW die Gasversorgung von L-Gas auf H-Gas umgestellt werden. Was bedeutet das? Und wann ist wer an der Reihe?
Düsseldorf. Für manche steht sie schon vor der Tür, für andere ist sie noch in weiter Ferne: die sogenannte Marktraumumstellung. Dabei wird die Gas-Art, die durch die Leitungen fließt, umgestellt — von L-Gas auf H-Gas. Im Zusammenhang damit müssen in den Gas-Haushalten auch die Geräte an die neue Gasqualität angepasst werden. Wir haben zusammengefasst, was Sie zur Umstellung wissen müssen.
Das L-Gas, das hier bisher durch die Leitungen fließt, kommt aus deutschen und niederländischen Vorkommen. Die Förderung aus diesen Quellen geht jedoch zurück — das niederländische Hauptförderfeld in Groningen wird zum Beispiel wohl bis zum Jahr 2030 erschöpft sein. Damit niemandem das Gas ausgeht, wird also nun auf H-Gas umgestellt. Dieses kommt vorwiegend aus Norwegen, Russland und Großbritannien.
L-Gas, also „low calorific gas“ hat einen geringeren Methangehalt und damit einen geringeren Brennwert also Energiegehalt. Mit H-Gas, also „high calorific gas“, wird in Zukunft dasselbe Heizergebnis mit weniger Kubikmetern Gas erzielt, als vorher mit L-Gas.
Wichtig ist: Nutzer müssen sich nicht aktiv um die Umstellung kümmern. Ein bis zwei Jahre vor der tatsächlichen Umstellung werden betroffene Nutzer von ihrem Netzbetreiber über die Umstellung informiert. Diese erfolgt in drei Schritten: Im ersten Schritt kommt ein Fachmann vom Netzbetreiber — nach vorheriger Terminabsprache — ins Haus und erfasst alle Gasgeräte im Haushalt. Dabei geht es zum Beispiel um Gasherde, -thermen, -heizkessel, -öfen, -durchlauferhitzer und Gaskamine. Der zweite Schritt erfolgt etwa ein Jahr nach dem ersten und ist die eigentliche Umstellung der Geräte. Ein Installateur kommt — ebenfalls nach Terminvereinbarung — und tauscht beispielsweise Brennerdüsen an den Geräten aus oder stellt die Geräte neu ein. Durch die vorherige Bestandsaufnahme weiß der Installateur genau, was in welchem Haushalt gemacht werden muss und hat alle nötigen Ersatzteile dabei. Danach kann das neue Gas fließen — Gebiete werden nach der Anpassung der Geräte sukzessive mit H-Gas versorgt. Die Versorgung muss dafür nicht unterbrochen werde. Der dritte Schritt betrifft nicht alle Haushalte: In jedem zehnten wird stichprobenartig überprüft, ob alles richtig erledigt wurde.
Nein. Zumindest nicht direkt. Die Installateure stellen weder den Austausch noch Ersatzteile in Rechnung. Diese geht an den Netzbetreiber, der die Kosten auf alle Gaskunden umlegt. „Da sich die Umstellung über einen Zeitraum von 16 Jahren erstreckt, ist zurzeit davon auszugehen, dass Gaskunden nur wenige Euro mehr pro Jahr werden zahlen müssen“, heißt es dazu von der Verbraucherzentrale NRW. In einzelnen Fällen kann es allerdings vorkommen, dass Geräte nicht umgerüstet werden können, sondern ausgetauscht werden müssen. Der Netzbetreiber informiert aber Betroffene auch darüber. In diesem Fall muss man als Nutzer selbst aktiv werden und ein neues Gerät anschaffen. Wichtig dabei: Kaufbelege und Bescheinigung des Netzbetreibers aufbewahren, denn: Für die Anschaffung gibt es einen Zuschuss von mindestens 100 Euro.