Will der Kunde deshalb außerordentlich kündigen, sollte er keine Zeit verlieren, sondern handeln, sobald er von den neuen Zeiten erfährt - spätestens innerhalb von zwei Wochen, rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Als Nachweis für den Kündigungseingang sollten Verbraucher ein Einschreiben mit Rückschein verschicken. Alternativ kann man den Brief auch persönlich am Empfang des Studios abgeben. Dann sollten Verbraucher sich den Eingang der Kündigung aber bestätigen lassen.