Gericht akzeptiert Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel
Nienburg (dpa) - Videoaufnahmen aus den umstrittenen Dashcams im Fahrzeug können unter Umständen vor Gericht als Beweismittel dienen. Im Strafprozess gegen einen Verkehrsrowdy hat das Amtsgericht Nienburg Bilder als Beweismittel akzeptiert, die ein Zeuge mit der Mini-Kamera aufgenommen hatte.
Laut „Spiegel Online“ handelt es sich um das bundesweit erste vergleichbare Urteil eines Strafgerichts (Az: 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)). Dashcams sind kleine Videokameras, die sich an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigen lassen. Manchen Datenschützern sind sie ein Dorn im Auge.
Im Nienburger Fall war der Zeuge - ein ausgebildeter IT-Spezialist - vom späteren Angeklagten wegen eines vermeintlich verkehrswidrigen Verhaltens ausgebremst und beschimpft worden. Der Verkehrsrowdy wurde jetzt wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm für zehn Monate entzogen.
Die Verwertung der Dashcam-Aufnahmen in einem Prozess sei dann möglich, wenn jemand den Apparat aus konkretem Anlass angestellt habe, entschied das Gericht. Die abstrakte Furcht vor allgegenwärtiger Datenerhebung dürfe jedenfalls nicht dazu führen, dass den Bürgern sachgerechte technische Hilfsmittel zur effektiven Rechtsverfolgung kategorisch vorenthalten würden.
In Deutschland herrscht Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit von Dashcams. Datenschützer halten es für problematisch, wenn Autofahrer mit ihrer Windschutzscheibenkamera „anlasslos“ Verkehrsteilnehmer filmen.
Eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung von Fahrzeugen, nicht aber von deren Insassen, hält das Nienburger Gericht dagegen für rechtmäßig. Sie ermögliche die gerichtliche Aufklärung von Vorkommnissen im Straßenverkehr. Diese leide sonst oft unter einem Mangel an objektiven Beweismitteln. Vor Gericht unverwertbar seien dagegen Aufnahmen selbst ernannter Hilfssheriffs, die mit Hilfe von Dashcams Dritte filmten.