Justiz Gericht stoppt flotten Werbespruch für Kondome
Die Werbung mit 21 Orgasmen bei sieben Kondomen könnte zum Mehrfachgebrauch animieren.
Düsseldorf. Mit sieben Kondomen kann man bis zu 21 Orgasmen erzielen — verspricht der Berliner Kondom-Hersteller Einhorn. Für die Firmengründer Philip Siefer und Waldemar Zeiler ein flotter Spruch, wenn man die Höhepunkte der Partnerin mitzählt.
Oliver Gothe, Chef der Kölner Konkurrenzfirma „Fair Squared“, findet das gar nicht lustig. Denn er stellt ebenfalls fair gehandelte Kondome her und fühlt sich von den beiden Berlinern über den Tisch gezogen. Am Dienstag musste sich das Düsseldorfer Landgericht mit der pikanten Angelegenheit befassen und entschied: Der Werbespruch muss weg, weil er junge Leute dazu animieren könnte, Kondome mehrfach zu gebrauchen.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist allerdings, dass die Parteien sich bei einem Abendessen in Köln über eine Zusammenarbeit unterhalten hatten. Gothe ist schon seit mehreren Jahren mit seinen fair gehandelten Kondomen auf dem Markt, Seifer und Zeiler hatten die Idee, ein buntes, junges und „hippes“ Produkt auf den Markt zu bringen. Eine Kooperation kam aber nicht zustande, stattdessen gründeten die zwei Berliner ihre Einhorn GmbH. Gothe war von dem Geschäftsgebaren wenig begeistert und zog vor Gericht.
Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, dass es sich bei Kondomen um medizinische Produkte handelt, für die auch bei der Werbung besonders strenge Anforderungen gelten. Dass man mit sieben Kondomen bis zu 21 Orgasmen haben könne, sei eine „zur Täuschung geeignete Angabe“, die vor allem von jungen Nutzern falsch verstanden werden könne.
Die Einhorn-Erfinder argumentierten, dass es sich eindeutig um Satire handele. Auf der Verpackung stehe auch, dass die Kondome „Spuren von Feenstaub“ enthalten können: „Wir wolle damit junge Leute ansprechen, die keine Lust haben, Kondome zu benutzen.“ Die beiden haben übrigens schon reagiert: „Bekannt aus dem Gerichtssaal“ ist der neue Spruch auf der Internetseite von Einhorn. Das Urteil mit ausführlicher Begründung kommt am 26 November.