Gerichtshof: Strafe für Inzest ist rechtens
Ein Sachse hatte jahrelang eine Liebesbeziehung zu seiner leiblichen Schwester, mehrmals wurde er zu Freiheitsstrafen verurteilt. Nun entschieden Straßburger Richter: Ein Verbot der Geschwisterliebe verletzt nicht die Menschenrechte.
Straßburg (dpa). Inzest darf in Deutschland weiter bestraft werden, ein Verbot der Geschwisterliebe verletzt nicht die Europäische Menschenrechtskonvention. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Donnerstag. Die Richter wiesen damit die Beschwerde eines 35-Jährigen aus Leipzig ab, der jahrelang mit seiner Schwester eine Liebesbeziehung hatte und dafür mehrfach ins Gefängnis musste. Beide zeugten vier Kinder, zwei davon sind behindert. Das Urteil ist nicht endgültig, dagegen kann Berufung beantragt werden.
Der EGMR kam zu dem Schluss, dass der Umgang mit Inzest in Europa nicht einheitlich geregelt ist, auch wenn die Geschwisterliebe in zahlreichen Staaten verboten ist. Außerdem hätten deutsche Gerichte und das Bundesverfassungsgericht diesen speziellen Fall sorgfältig geprüft, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der Beschwerdeführer Patrick S. war mit einer Klage in Karlsruhe gescheitert. In Straßburg machte er eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Sein Anwalt Endrik Wilhelm nannte das Urteil „eine große Enttäuschung“. Er habe den Eindruck, die Richter hätten sich nicht mit der gebotenen Tiefe mit dem Fall befasst.
Die beiden Geschwister waren getrennt voneinander aufgewachsen und hatten sich im Jahr 2000 kennengelernt. Beide stammten aus schwierigen Verhältnissen: Patrick S. wurde als kleines Kind von seinem alkoholkranken Vater misshandelt, lebte anschließend in Heimen und bei Pflegefamilien. Seine Schwester Susan wurde vom Jugendamt betreut. Patrick S. wurde 2009 aus der Haft entlassen, die Beziehung zu seiner Schwester besteht inzwischen nicht mehr.