Gericht vertagt Termin zur Affäre des belgischen Königs

Brüssel (dpa) - Die Affäre von Belgiens König Albert II. um eine angebliche uneheliche Tochter wird erst nach dessen Thronjubiläum gerichtlich entschieden.

Ein Zivilgericht vertagte am Dienstag die Beratung über die Vaterschaftsklage der 45 Jahre alten Delphine Boël auf den 3. September, wie die belgische Nachrichtenagentur Belga berichtete. König Albert wird am 9. August seit 20 Jahren auf dem Thron sitzen.

Die angebliche Tochter Boël hat den Rechtsweg eingeschlagen, um genetische Informationen von der königlichen Familie zu erzwingen. So beantragte sie auch, Kronprinz Philippe und dessen Schwester Astrid vor Gericht zu zitieren. Allerdings erschien am Dienstag kein Mitglied der Königsfamilie, die Parteien ließen sich vor Gericht von Anwälten vertreten. Der königliche Vertreter sagte laut Belga: „Sie unterliegen dem Zivilgesetzbuch, sie wurden angegriffen und sie verteidigen sich.“

Die Richter vertagten den Fall bereits nach einer Viertelstunde. In der nicht-öffentlichen Sitzung ging es vor allem um Verfahrensfragen.

Der betagte Monarch (79) gerät mit der Klage unter Druck: Nach Jahren des Schweigens soll er seine angebliche illegitime Tochter Delphine Boël anerkennen. In der Affäre hüllt sich die königliche Familie bislang strikt in Schweigen, doch das öffentliche Interesse ist groß. Delphines Mutter, Sybille de Selys Longchamps (72), enthüllte in mehreren Interviews, dass ihre Affäre mit Albert 18 Jahre lang dauerte. Sie unterstützt das Anliegen ihrer Tochter, vor Gericht die Vaterschaft des belgischen Monarchen zu beweisen.

Rechtsexperten geben der Klage von Delphine Boël wenig Chancen. Die Verfassung schützt den König. Er kann nicht einfach vor Gericht zitiert werden. Zudem müsste zunächst der offizielle Vater von Delphine, Jacques Boël, auf seine Vaterschaft verzichten, was bisher nicht geschehen ist.