Jugendstrafe beantragt Getötete Studentin: Verteidigung sieht keinen Mord

Dessau-Roßlau (dpa) - Im Dessauer Prozess um die vergewaltigte und getötete chinesische Studentin hat die Verteidigung des Angeklagten den Mordvorwurf zurückgewiesen.

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Die Anwälte beantragten heute am Landgericht Dessau-Roßlau eine zehnjährige Jugendstrafe wegen Vergewaltigung mit Todesfolge für den 21-Jährigen. Die umfangreichen Spuren ließen keine Schlüsse zu auf den genauen Ablauf der Tat im Mai 2016.

Der genaue Todeszeitpunkt der Studentin habe auch nicht bestimmt werden können. Er gehe davon aus, dass der Tod schon während der massiven Vergewaltigungen und brutalen Misshandlungen eingetreten sei, sagte der Anwalt. Es gebe keinen Hinweis auf eine finale Tötungshandlung.

Der zweite Verteidiger sagte, der Reifeprozess bei dem 21-Jährigen sei verzögert und gestört und sei auch zum Tatzeitpunkt nicht abgeschlossen. Deshalb beantrage die Verteidigung eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.

Ein psychiatrischer Sachverständiger war zu einem anderen Ergebnis gekommen und hatte sich für die Anwendung des Erwachsenen-Strafrechts ausgesprochen. Der Experte hatte gesagt: „Ich sehe die Persönlichkeit nicht mehr als unreif, sondern als massiv gestört“. Außergewöhnliche Empathielosigkeit, Gefühlskälte und ein Hang zum Sadismus kennzeichneten den Beschuldigten.