Es gebe keine Hinweise darauf, dass der Flüchtige gewalttätig oder bewaffnet sei.
Kurz nach Lockerung der Haftbedingungen war der Häftling bei einem Arbeitseinsatz unter Aufsicht außerhalb der JVA getürmt. Der 21-Jährige verbüßt eine Jugendstrafe wegen Körperverletzung, Beleidigung und mehrerer Raubdelikte. Die Strafe war bis ins Jahr 2014 angesetzt.