Harald Range: Oberster Anwalt
Harald Range strahlt die Gelassenheit eines erfahrenen Strafverfolgers aus. Die braucht der 63-Jährige auch, denn am Donnerstag wird er zum Generalbundesanwalt ernannt. Seit 1975 ist der gebürtige Göttinger in der Justiz tätig, seit 2001 ist er Generalstaatsanwalt in Celle.
In Karlsruhe wird Range nun häufiger im Licht der Öffentlichkeit stehen — die Karlsruher Ermittler haben unter anderem das Verfahren gegen die mutmaßlichen Mitglieder der Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ an sich gezogen.
Eigentlich sollte der Stuttgarter Regierungspräsident Johannes Schmalzl (FDP) Generalbundesanwalt werden. Doch nachdem öffentlich Zweifel geäußert wurden, ob der 46-Jährige ausreichend Erfahrung mitbringt, winkte Schmalzl ab.
Range erfüllt ein ungeschriebenes, aber wohl nicht unwichtiges Kriterium der Kandidatenauswahl: Seit seinem 19. Lebensjahr ist er Mitglied der FDP.
Privat mag er Segelboote, Dampflokomotiven und die Ostsee. Dass sein Leben künftig von Sicherheitsbeamten mitbestimmt wird und Strandspaziergänge wohl nur noch mit Personenschützern möglich sein werden, sieht Range gelassen: „Das nehme ich in Kauf.