Regelung bei Diebstahl Hausratversicherung gilt nicht automatisch für Fahrräder

Düsseldorf (dpa/tmn) - Eine Hausratversicherung gilt nicht ohne weiteres auch für die Fahrräder des Haushalts. „Hier brauchen Sie einen Extra-Schutz“, erläutert Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

„Das müssen Sie mit der Versicherung vereinbaren.“ Ob sich das lohnt, hängt unter anderem vom Wohnort ab. „Fragen Sie am besten ihren Versicherer, wie teuer der Vertrag mit dem Extra-Schutz dann wird“, sagt Weidenbach.

Fahrräder sind in der Regel mit einem festgelegten Prozentsatz der Versicherungssumme abgesichert. Ein Beispiel: Wenn Hausrat mit 75 000 Euro versichert ist und der Fahrraddiebstahl mit einem Prozent davon, bekommt der Versicherte nach einem Diebstahl bis zu 750 Euro ersetzt.

In aktuellen Verträgen sind Fahrräder in der Regel 24 Stunden lang gegen Diebstahl versichert. In älteren Verträgen war der Schutz durch die sogenannte Nachtzeitklausel eingeschränkt, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Die Klausel besagte, dass Versicherte nur eine Entschädigung für ein auf offener Straße abgestelltes Fahrrad erhalten, wenn es zwischen 6.00 und 22.00 Uhr gestohlen wurde. Kam das Fahrrad dagegen in den Nachtstunden weg, musste der Versicherte nachweisen, dass es in Gebrauch war. Dieser Nachweis war für Versicherte oft mühsam.