Hessens Polizei nutzt Facebook nur verhalten
Wiesbaden (dpa) - Bei der öffentlichen Fahndung soll die hessische Polizei das soziale Online-Netzwerk Facebook vorerst nur „in herausragenden Fällen“ nutzen. Dafür ist die Anordnung eines Gerichts oder - bei Gefahr im Verzug - der Staatsanwaltschaft erforderlich.
Mit diesen Einschränkungen hat das Innenministerium in Wiesbaden auf Bedenken des Hessischen Datenschutzbeauftragten reagiert. Der Datenschutzbeauftragte hatte auf Risiken insbesondere bei der Nutzung von Kommentarfunktionen in Facebook hingewiesen, wie Ministeriumssprecherin Claudia Spruch der Nachrichtenagentur dpa am Freitag sagte.
Dort gepostete, personenbezogene Hinweise von Informanten könnten von Jedermann gelesen werden. Dies könne datenschutzrechtliche Belange Dritter betreffen. Die Frankfurter Polizei hatte in diesem Jahr Aufsehen erregt, als sie nach einer tödlichen Gewalttat in einer Diskothek mit Hilfe einer Internet-Seite auf Facebook das Verbrechen aufklären konnte.
In Hannover hat die Polizei derzeit eine dauerhafte Facebook-Präsenz in einem Pilotprojekt geschaltet. Es gebe einen engen Austausch mit den niedersächsischen Kollegen, sagte Spruch dazu. Wie die Polizei künftig Soziale Netzwerke nutzen könne, werde auf Bundesebene derzeit in mehreren Gremien diskutiert.