Sommerwetter Gibt es Hitzefrei am Arbeitsplatz?
Die Temperaturen in Deutschland steigen wieder. Nicht alle Bürger haben frei oder befinden sich im Urlaub. Manch einer fragt sich daher, wie ist es eigentlich am Arbeitsplatz geregelt, wenn die Hitze anhält.
Urlauber können sich an den sommerlichen Temperaturen erfreuen und sich abkühlen. Aber was ist, wenn die Hitze auch am Arbeitsplatz anhält? Welche Regelungen gelten dabei für Unternehmen? Die Industrie- und Handelskammer hat sich der Thematik angenommen und einige wichtige Fragen beantwortet.
Gibt es Hitzefrei am Arbeitsplatz?
In den Schulen ist es schon mal vorgekommen, dass der Lautsprecher erklang und der Unterricht vorzeitig beendet wurde. In der Arbeitswelt ist dies nicht der Fall. Dem Arbeitnehmer ist es in jedem Fall untersagt Hitzefrei zu nehmen. Bei Verstoß droht ihm sogar eine Abmahnung und bei Wiederholung die Kündigung.
Was müssen Arbeitgeber unternehmen, wenn die Hitze anhält?
Laut Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitgeber dazu verpflichtet für eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ zu sorgen. Diese beträgt laut Empfehlung +26 Grad Celsius. Ausnahmen bestehen für Schwangere und wenn im Betrieb ein besonderes Raumklima vorherrscht.
Wenn die Temperaturen zwischen +26 Grad Celsius und +30 Grad Celsius liegen soll der Arbeitgeber weitere Maßnahmen ergreifen. Jedoch ist er nicht dazu verpflichtet.
Mögliche Lösungen wären:
- die Arbeitszeitverlagerung.
- das Ausnutzen von Gleitzeitregelungen oder Überstundenabbau.
- die effektive Steuerung des Sonnenschutzes.
- das Lüften in den frühen Morgenstunden.
- die Lockerung der Bekleidungsregelungen.
- das Bereitstellung von Ventilatoren und Getränken.
Ab einer Temperatur von +30 Grad Celsius ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen. Sollte in Räumen eine Lufttemperatur von über +35 Grad Celsius herrschen, sind diese nicht mehr als Arbeitsräume geeignet.