Keine Bewährung im Januar 2020 Holocaust-Leugnerin Haverbeck soll volle Haftstrafe verbüßen

Bielefeld · Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck soll ihre volle Haftstrafe wegen Volksverhetzung bis November 2020 im Gefängnis verbüßen.

Demonstranten von "Die Partei" halten zwei Plakate hoch und fordern "Hase, du bleibst hier!". (Archivbild)

Foto: dpa/Guido Kirchner

Das Landgericht Bielefeld hat entschieden, dass die 91-Jährige nicht vorzeitig auf Bewährung im Januar 2020 auf freien Fuß kommt, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch auf Nachfrage sagte. Zu den Gründen äußerte sich der Sprecher mit Verweis auf das nichtöffentliche Verfahren nicht. Die Entscheidung kann Haverbeck noch vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm überprüfen lassen.

Ob eine Bewährungsstrafe nach zwei Dritteln der Haftzeit möglich ist, prüfen die Behörden von sich aus. Bei der 91-Jährigen stand dieser Schritt für Anfang Januar an. Bereits nach der Hälfte der Haftstrafe können Häftlinge nach eigenem Antrag auf Bewährung frei kommen. Diesen Antrag Haverbecks lehnte das Landgericht Bielefeld im Sommer ab. Das OLG bestätigte diese Entscheidung am 24. September.

Wegen Volksverhetzung in zwei Fällen hatte das Landgericht Detmold Haverbeck zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Landgericht Verden in Niedersachsen hatte sie wegen Volksverhetzung in acht Fällen zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Seit Mai 2018 sitzt die Verurteilte aus Vlotho in Ostwestfalen diese Strafe im geschlossenen Vollzug in einem Gefängnis in Bielefeld-Brackwede ab.

Haverbeck wurde bereits mehrmals wegen Volksverhetzung verurteilt. Sie behauptete wiederholt, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei. Am 27. Januar 1945 hatten sowjetische Truppen das Lager befreit. Allein in Auschwitz waren etwa 1,1 Millionen Menschen ermordet worden.

(dpa)