Hüttenwirt nach Erkrankung hunderter Wanderer vor Gericht
Sonthofen. Knapp ein Jahr nach der Erkrankung von mehr als 200 Wanderern durch verschmutztes Trinkwasser muss sich der Wirt einer Berghütte in den Allgäuer Alpen nun vor Gericht verantworten.
Die Anklage wirft dem 38 Jahre alten Mann aus dem Oberallgäu einen Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung vor. Er soll trotz Verunreinigung einer UV-Wasserentkeimungsanlage Trinkwasser aufbereitet haben.
Dieses Wasser hätte laut Staatsanwaltschaft nicht mehr an Gäste abgegeben werden dürfen. Der Prozess beginnt an diesem Dienstag vor dem Amtsgericht Sonthofen.
Im August 2009 waren in den Allgäuer Alpen rund 230 Wanderer an Magen-Darm-Infektionen erkrankt, die meisten davon durch verschmutztes Trinkwasser der Rappenseehütte.
Einige Wanderer hatten zusätzlich die hoch ansteckenden Noroviren in andere Hütten eingeschleppt. Die Rappenseehütte war daraufhin vorübergehend gesperrt und gründlich gereinigt worden. Von den erkrankten Wanderern waren 40 in Krankenhäusern behandelt worden.
Das Amtsgericht Sonthofen hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten gegen den Wirt der Rappenseehütte einen Strafbefehl erlassen.
Die Anklagebehörde hatte für das Vergehen eine Geldstrafe von 2500 Euro vorgeschlagen. Da der Hüttenwirt dagegen Einspruch eingelegt hatte, wird die Angelegenheit jetzt vor Gericht aufgerollt.