Illegales Glückspiel? Bingo-Verbot
Seniorenheim hat bei Bewohnern beliebten Bingoabend gestoppt.
Köln. Ein Seniorenzentrum in Köln hat sein wöchentliches Bingo-Spiel vorübergehend eingestellt, weil es sich möglicherweise um verbotenes Glücksspiel handelte. Die Sozial-Betriebe-Köln (SBK) wurden nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr von einem Rechnungsprüfer auf den drohenden Konflikt mit dem Gesetz aufmerksam gemacht. „Er sagte: Wenn beim Bingo-Spiel Geld eingesetzt wird, fällt das unter Umständen unter den Glücksspielstaatsvertrag“, berichtete Geschäftsführerin Gabriele Patzke gestern. „Wir waren da selbst völlig fassungslos, dass wir als Senioreneinrichtung eventuell illegales Glücksspiel betreiben.“
An dem wöchentlichen Spiel hatten nach Angaben des Zentrums zuletzt 100 Senioren teilgenommen. Wer mitmachen wollte, musste eine Karte für 50 Cent bzw. 1 Euro lösen. Mit dem Geld wurden die Preise finanziert, etwa Schokolade. Das Problem: Nach Einschätzung der Juristen waren damit möglicherweise die Kriterien des Glücksspielstaatsvertrags erfüllt. Denn die Senioren setzten eigenes Geld und das Spiel war im Grunde öffentlich.
Die Leitung entschied daher, den Bingo-Treff bis zur Klärung aller rechtlichen Fragen vorübergehend auszusetzen. lnw