„Faustschlag“ ins Gesicht Jérôme Boateng wegen Körperverletzung an früherer Lebensgefährtin verurteilt

Eine Ex-Lebensgefährtin von Jérôme Boateng wirft dem ehemaligen Fußball-Nationalspieler vor, sie im Karibikurlaub geschlagen, gebissen und geboxt zu haben. Er bestreitet das. Jetzt hat das Gericht geurteilt.

Der Fußball-Profi und ehemalige Nationalspieler Jerome Boateng steht zu Beginn des Prozesses gegen ihn im Amtsgericht München.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Der frühere Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner früheren Lebensgefährtin verurteilt worden. Das Amtsgericht München verhängte am Donnerstag eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 000 Euro. Es ist der höchstmögliche Tagessatz.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert - und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Sie wirft ihm vor, seine Ex-Lebensgefährtin im Juli 2018 bei einem Urlaub auf den Turks- und Caicosinseln in der Karibik attackiert zu haben. Laut Anklage soll er sie geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und dabei heftig beleidigt haben. Die Vorwürfe lauten auf Beleidigung und Körperverletzung.

Das Gericht ging allerdings in seinem Urteil nur von „einem Faustschlag“ ins Gesicht aus. Boateng hat die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, er habe seine Ex-Freundin nie geschlagen. Sein Verteidiger beantragte Freispruch.

Staatsanwältin Stefanie Eckert bezeichnete die Frau als „Opfer häuslicher Gewalt“. Allerdings sei nicht nur sie Opfer geworden, sondern auch Boateng - „Opfer ihrer gemeinsamen toxischen Beziehung“.

Boateng nahm die Entscheidung äußerlich gelassen entgegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa)