Joggerin-Mordprozess beendet: Lebenslange Haftstrafe für Täter
Schwerin (dpa) - Für den Mord an einer 29 Jahre alten Joggerin aus Lübeck hat das Landgericht Schwerin einen 46-jährigen Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Nach Überzeugung der Richter hatte er die Frau am 7. Juli 2013 in einem Wald zwischen Lübeck und Herrnburg (Mecklenburg-Vorpommern) angegriffen und mit einem gezielten Messerstich in den Hals getötet. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung des vorbestraften Mannes nach frühestens 15 Jahren nicht möglich.
Die späte Erklärung des Angeklagten, er habe die Frau attackieren, aber nicht töten wollen, konnte den Mordvorwurf nicht entkräften. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters, Robert Piepel, blieben viele Zweifel an den Darstellungen des Täters, so dass seinen Beteuerungen kein Glauben geschenkt werden könne. Die Angaben zum Tathergang seien „lebensfremd und konstruiert“ gewesen. Der Mann habe mit dem späten Geständnis nur das Geschehen vernebeln wollen.
Wie Piepel weiter sagte, besteht kein Zweifel am Tötungsvorsatz. Der Mann habe seinem arglosen Opfer die Klinge in den Hals gerammt. Der Angriff sei überraschend gekommen, die junge Mutter habe sich noch gewehrt, sei aber ohne Chance gewesen. Zweifel äußerte das Gericht daran, dass der Angriff sexuell motiviert war. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten neben Mord und Verstoß gegen das Waffengesetz auch versuchte sexuelle Nötigung zur Last gelegt. Das Gericht sah indes Heimtücke und niedere Beweggründe als ausschlaggebend für die Tat.
Das Urteil folgte dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Das Gericht begründete dies mit den schweren Folgen der Tat. Einem kleinen Kind sei die Mutter genommen worden. Außerdem habe der Mann - wie schon bei früheren, gerichtlich geahndeten Taten - eine große Aggression gegenüber Frauen offenbart.
Der Verteidiger hatte auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und elfeinhalb Jahre Freiheitsentzug verlangt. Nach Beratung mit seinem Mandaten wolle er entscheiden, ob das Urteil angefochten wird. Es ist somit noch nicht rechtskräftig.
Der Lübecker war vier Tage nach dem aufsehenerregenden Verbrechen in seiner Wohnung festgenommen worden. DNA-Spuren an der Tatwaffe, einem in Tatortnähe gefundenen Butterflymesser, hatten auf seine Spur geführt. Bis unmittelbar vor Prozessende hüllte sich der 46-Jährige in Schweigen. Dann hatte er in einer Erklärung den Angriff überraschend zugegeben, die Tötungsabsicht aber bestritten.
Die Frau, die ihre Eltern in Lübeck besucht hatte und nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft zufällig Opfer des Messerstechers wurde, hinterlässt einen kleinen Sohn und einen Mann. Die junge Familie lebte in Italien.