Medebach Kind verhungert - Freispruch für Jugendamts-Mitarbeiterin gefordert

Einer Mitarbeiterin des Jugendamtes wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen - ein unter ihrer Aufsicht stehendes Kind war gestorben. Der Staatsanwalt fordert Bewährung - die Verteidigung Freispruch.

Der 29-Jährigen Angeklagten (l) wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. (Archivfoto)

Foto: Bernd Thissen

Medebach. Im Prozess um einen verhungerten Jungen im sauerländischen Medebach hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe für eine angeklagte Mitarbeiterin des Jugendamtes gefordert. Der 29-Jährigen wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. „Die Angeklagte hat ihre Pflichten sträflich vernachlässigt“, sagte der Staatsanwalt am Donnerstag.

Die Verteidigung fordert Freispruch. Ihre Mandantin habe eine Unterernährung nicht zwingend erkennen müssen. Die Kinder zu entkleiden habe nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden können. Es habe auch keinen Kontrollauftrag im rechtlichen Sinne gegeben.

Der zwei Jahre alte Anakin war aufgrund extremer Unterversorgung gestorben, seine neun Monate alte Schwester konnte gerettet werden. Die Mutter muss sich später am Landgericht Arnsberg verantworten.

Das Amtsgericht Medebach will am Nachmittag das Urteil gegen die Jugendamts-Mitarbeiterin sprechen. (dpa)