Als die Mitarbeiterin der Hauskasse das geforderte Geld nicht gab, flüchtete der Mann.
In einem spektakulären Einsatz hatte die Polizei das Großkrankenhaus durchkämmt. Tatsächlich gab es die Bomben nicht, und der Täter hatte auch kein Kind in seiner Gewalt. Die Richter am Aachener Landgericht werteten das Verbrechen als versuchten Betrug und nicht wie die Anklage als versuchte räuberische Erpressung.