Kritik an Werbung für die Bundeswehr an Realschule
Grüne sehen Realschul-Veranstaltung als Verstoß gegen Kooperationsvertrag mit NRW.
Düsseldorf. Auf ihrer Internetseite berichtet die Realschule am Bohlgarten in Schwerte schon seit Wochen über einen Besuch der Bundeswehr. Am 12. September habe Herr H. die 9. und 10. Klassen „über die vielfältigen Karrieremöglichkeiten bei der Bundeswehr“ informiert. Für die Grünen war dieser Besuch Anlass für eine kleine Anfrage. Jetzt liegt die Antwort der Landesregierung vor.
Nach Ansicht der Grünen verstößt die Veranstaltung gegen die Kooperationsvereinbarung zwischen Bundeswehr und dem Land NRW. In der 2012 novellierten Vereinbarung heißt es: „Jugendoffiziere dürfen nicht für Tätigkeiten innerhalb der Bundeswehr werben.“ Auch wird auf den Beutelsbacher Konsens verwiesen. Er legte vor über 40 Jahren die Grundsätze politischer Bildung fest und enthält ein Überwältigungsverbot, wonach es nicht erlaubt ist, Schüler in Meinungsfragen zu überrumpeln.
Schon im Februar 2014 hatte sich der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes besorgt darüber gezeigt, dass manche Werbekampagnen der Bundeswehr speziell auf Kinder ausgerichtet sind und zum Teil im Schulkontext erfolgen. Der Ausschuss empfahl damals, alle Formen von Werbekampagnen für die deutsche Armee bei Kindern zu verbieten. Neuntklässler sind in der Regel 14 bis 15 Jahre alt.
Die Landesregierung differenziert in ihrer Antwort zwischen Jugend- und Karriereoffizieren. Während Erstere im Rahmen ihrer Informationseinsätze an Schulen „grundsätzlich nicht für eine schulische oder berufliche Ausbildung oder eine sonstige Tätigkeit bei der Bundeswehr werben“ dürften, sei dies Letzteren ausdrücklich erlaubt. Die Kooperationsvereinbarung beziehe sich nur auf den Einsatz von Jugendoffizieren. Es sei „im besonderen Interesse des Landes“, die Schüler über das breite Spektrum von Ausbildungsmöglichkeiten der Bundeswehr zu informieren, schreibt Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP).
Sigrid Beer, schulpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag, sieht in der Antwort eine neue Linie des Ministeriums. In der Kooperationsvereinbarung sei klar geregelt, dass die Bundeswehr in Schulen nicht für sich werben dürfe. „Dass die Bundeswehr jetzt ausgerechnet im Rahmen der Ausbildungsvorbereitung in die Schulen geholt wird, führt diese Vereinbarung schlicht ad absurdum. Werbung für die Armee hat in der Schule nichts zu suchen, egal unter welchem Titel.“
Ein Sprecher der Bundeswehr in Köln wies die Kritik zurück. Die Rekrutierungspraxis der Bundeswehr stehe im Einklang mit dem internationalen Abkommen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Auch Informationskampagnen für Minderjährige seien zulässig, zumal „der Großteil des jährlichen Personalbedarfs der Bundeswehr aus Schulabsolventen und Berufseinsteigern besteht, deren Entscheidungsprozesse für einen künftigen Beruf naturgemäß bereits vor Erreichen der Volljährigkeit beginnen“. Besuche der Karriereberater erfolgten nur mit Zustimmung der Schulleiter.