Lebenslang für Mord aus gekränkter Ehre
Darmstadt (dpa) - Wegen eines Mordes aus gekränkter Ehre hat das Landgericht Darmstadt einen gebürtigen Türken zu lebenslanger Haft verurteilt. Für die Kammer war klar, dass der 43-Jährige seine Frau 2009 tötete, weil sie sich bei einer Trennung nicht in die Türkei zurückschicken lassen wollte.
Dort war die Ehe des Paares arrangiert worden - die Frau war damals 16 Jahre alt.
Die Ablehnung der Rückkehr in die Türkei war laut Gericht das Todesurteil gewesen. „Die Frau musste sterben“, beschrieb der Vorsitzende Richter Volker Wagner die Reaktion des Angeklagten. „Sein Ego konnte das nicht zulassen.“ Der Kurierfahrer habe der 37-Jährigen acht Messerstiche versetzt; einer davon traf tödlich ins Herz. Danach trennte der Mann aus Groß-Umstadt (Hessen) der Toten den Kopf ab. Der 43-Jährige nahm das Urteil äußerlich unbeeindruckt zur Kenntnis.
Gemeinsam mit einem Freund hatte er die Leichenteile zu einem Weinberg nahe Saulheim in Rheinland-Pfalz gebracht. Er vergrub Kopf und Körper wenige hundert Meter voneinander entfernt. Zu Prozessbeginn vor drei Wochen hatte der Mann über seinen Verteidiger mitteilen lassen, seine Frau getötet zu haben. Details nannte der Angeklagte jedoch nicht. Er berief sich auf Erinnerungslücken.
Der Bluttat seien jahrelange Streitereien einer ehemals glücklichen Familie vorausgegangen, sagte Richter Wagner in seiner Urteilsbegründung. Als der Angeklagte mit seiner Firma Insolvenz anmelden musste, sei die Liebe zerbröckelt. Der Mann habe nicht verwinden können, dass sich seine Frau emanzipierte und Geld verdiente. Einmal habe er sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, ein andermal schlug er sie so, dass sie einen offenen Nasenbeinbruch davontrug.
Mit seinem Strafmaß folgte das Schwurgericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Beide hatten lebenslange Haft verlangt. Die Einschätzung einer besonderen Schwere der Schuld teilte das Gericht allerdings nicht. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert. Der Angeklagte habe seine Frau im Affekt aus Verzweiflung erstochen.
„Das Nachtatverhalten haben wir hier nicht zu beurteilen“, sagte Richter Wagner. Es zeige allerdings, dass der Angeklagte seine Frau keineswegs im Affekt und aus Verzweiflung tötete. Ein Affekttäter sitze schockiert neben seinem Opfer. Der Kurierfahrer dagegen habe die Leiche entkleidet, die Wirbelsäule freipräpariert und den Kopf danach vom Körper getrennt.
Der Freund, der dem Angeklagten beim Wegschaffen der Leiche geholfen haben soll, muss sich deswegen in einem gesonderten Verfahren verantworten.