Lebenslange Haft nach Mord an Gaststudentin
Mannheim (dpa) - Wegen des Mordes an einer Austauschstudentin und anderer Delikte muss ein 41-Jähriger lebenslang ins Gefängnis. Die Kammer des Mannheimer Landgerichts ordnete für ihn am Freitag zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung an.
Sie soll die Bürger vor Tätern schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiterhin als gefährlich gelten. Der Mann habe den Hang, schwere Straftaten zu begehen, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen. Er saß bereits mehr als zehn Jahre wegen verschiedener Delikte im Gefängnis. „Der Angeklagte hat durch die Verurteilungen letztlich nichts gelernt.“
Der 41-Jährige hatte gestanden, die junge Frau aus Litauen im Oktober 2013 in Mannheim getötet zu haben. Er überfiel sie, erwürgte sie mit ihrem eigenen Schal und befriedigte sich dann über dem leblosen Körper. Ob sie zu diesem Zeitpunkt bereits tot oder noch bewusstlos war, konnte die Kammer nicht sagen. Sie folgte mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte die Tat hingegen nicht als Mord, sondern als Raub mit Todesfolge gewertet. Nach Überzeugung der Kammer tötete der Mann die Frau aus Habgier. Denn er nahm auch Wertgegenstände mit - etwa ein Handy, das später in seiner Wohnung in Grünstadt (Rheinland-Pfalz) gefunden wurde.
Die 20-jährige Gaststudentin war zu Fuß auf dem Nachhauseweg von einem Filmabend an der Mannheimer Uni gewesen, als der Mann sie überfiel. Sie war erst wenige Wochen zuvor nach Deutschland gekommen, um für ein Semester Psychologie zu studieren. Ein Flaschensammler fand die junge Frau einen Tag später in einem Gebüsch.
Die Kammer sah eine besondere Schwere der Schuld. Wird diese festgestellt, ist eine vorzeitige Haftentlassung des Mörders nach 15 Jahren ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Den Schuldspruch nahm der Angeklagte ohne erkennbare Emotion auf. Die Kammer verurteilte ihn auch wegen eines Überfalls auf eine Frau in Speyer (Rheinland-Pfalz) im vergangenen Sommer. Er hatte sie geschlagen und gewürgt. Das Gericht wertete die Tat als Raub mit gefährlicher Körperverletzung. „Die Geschädigte leidet heute noch an den psychischen Folgen der Tat“, sagte Meinerzhagen. Zur Last legte die Kammer dem Mann zudem einen Überfall auf zwei Jugendliche im nahe gelegenen Grünstadt.