Lego-Stein: Acht Noppen sind noch keine Marke

Der EU-Gerichtshof weist eine Klage des dänischen Herstellers ab. Dieser wollte sich vor Wettbewerbern schützen.

Luxemburg. Die bunten Legosteine mit ihrer typischen Form erkennt weltweit jedes Kind - schließlich liegen sie fast überall in den Spielzeugkisten. Mit ihnen kann fast alles nachgebaut werden: vom einfachen Schiff bis zur technisch hochkomplizierten Mars-Station.

Und die Plastiksteine mit den Noppen begleiten seit Jahrzehnten ganze Generationen. Das alles aber reicht nicht aus, um diese besondere Form auch als Marke schützen zu lassen.

Das jedenfalls musste sich der dänische Spielwarenkonzern Lego nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) sagen lassen. Damit scheiterte der Versuch, den Wettbewerb durch vergleichbare Bausteine anderer Hersteller zu verhindern. (Az: C-48/09)

Lego hatte seine Bausteine ursprünglich als Patent angemeldet. Als dieses auslief, meldete die Firma 1996 einen Stein mit acht Noppen als europäische Gemeinschaftsmarke an.

Davon unbeeindruckt brachte der kanadische Wettbewerber Mega Brands Bausteine in genau gleicher Form und Größe auf den Markt und erhob erfolgreich Beschwerde beim Markenamt.

Dies löschte auf Antrag der Kanadier den Markeneintrag. Der EuGH wies nun die Beschwerde von Lego dagegen ab. Damit bleibt die Marke endgültig gelöscht. Auch in der ersten Instanz vor dem EU-Gericht hatten sich die Dänen nicht durchsetzen können.

Eine Hintertür ließen die Richter allerdings offen: Möglicherweise verstoße der Konkurrent gegen die Regeln des unlauteren Wettbewerbs. Einer Fortsetzung des Rechtsstreits - mit anderer Fragestellung - stünde demnach nichts im Wege.