Liedermacher Konstantin Wecker zahlt 550 Euro für ein Schnitzel

Musiker hatte Foto aus einem Internet-Kochbuch verwendet.

Düsseldorf. Konstantin Wecker ist nicht nur ein engagierter Liedermacher, er betreibt auch ein eigenes Web-Magazin für „Kultur, Gegeninformation und Philosophie“, das sich kritisch mit gesellschaftspolitischen Themen auseinandersetzt.

Schnitzel gehören manchmal auch dazu. Das brachte dem 64-Jährigen jetzt eine Klage vor dem Düsseldorfer Zivilgericht ein.

Im vergangenen Jahr hatte sich Wecker in seinem Magazin „Hinter den Schlagzeilen“ kritisch mit einem amerikanischen Fleisch-Multi auseinandergesetzt. Um das zu bebildern, wurde er auf einer Internet-Seite fündig, auf der ein Ehepaar sein digitales Kochbuch ins Netz stellt.

Der Liedermacher lud sich das Foto eines goldbraun-knusprigen Schnitzels mit Zitrone herunter. Mindestens von April bis August vergangenen Jahres soll das Bild auf seinem Web-Magazin erschienen sein.

Das ärgerte den Ehemann, der für seine Frau regelmäßig ihre neusten Koch-Kreationen stimmungsvoll in Szene setzt. Er schickte Wecker zunächst eine Unterlassungserklärung, die der Musiker auch unterschrieb und zusätzlich 100 Euro zahlte.

Doch vor Gericht wollte der Lebensmittel-Fotograf am Dienstag nachlegen. Er forderte 540 Euro Schadenersatz für die Veröffentlichung des Fotos, zusätzlich Anwalts- und Abmahnkosten.

Da allerdings spielte der Zivilrichter nicht mit. Zumal der Mann schon rund 500 Mal in ähnlichen Fällen gegen Veröffentlichungen vorgegangen ist. Da müsse er in der Lage sein, auch ohne anwaltliche Unterstützung Unterlassungsbriefe zu verschicken.

Der Rechtsanwalt des Liedermachers gab zu Bedenken, dass für das simple Foto eines Schnitzels wohl kaum ein so hohes Honorar zu erzielen sei.

Der Richter schlug schließlich einen Kompromiss vor. Konstantin Wecker soll 550 Euro für das Schnitzel-Foto zahlen. Davon werden die 100 bereits erstatteten Euro abgezogen. Unter Vorbehalt stimmten beide Parteien dem Vorschlag zu.