LKA warnt vor eskalierenden Rocker-Fehden
Stuttgart (dpa) - Der Chef des Landeskriminalamtes Baden-Wüttemberg, Dieter Schneider, hat vor weiteren blutigen Auseinandersetzungen zwischen Rockergruppierungen in Deutschland gewarnt.
„Zu Machtkämpfen und massivsten Straftaten kommt es vermehrt immer dann, wenn den etablierten Rockergruppen ... rockerähnliche Gruppierungen in die Quere kommen“, sagte Schneider der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart.
Von den Rocker-Fehden sind laut Schneider fast alle Bundesländer betroffen. Deswegen seien in der vergangenen Zeit vermehrt Vereinsverbote ausgesprochen und notwendig geworden. „Die klassischen Rocker wollen sich Einfluss und Macht sichern und die rockerähnlichen Gruppierungen neue Märkte erschließen.“ Ihre kriminellen Tätigkeiten erstreckten sich von Menschenhandel, Zuhälterei über Waffen- und Rauschgifthandel bis hin zu Schutzgelderpressung. Viele Geschäfte würden über Strohmänner durchgezogen.
In Baden-Württemberg speziell hätten die etablierten, sogenannten Outlaw-Motorcycles-Gangs (OMCG) wie die Hells Angels, Outlaws, Bandidos und das MC Gremium im Laufe der Jahre „Konkurrenz“ bekommen von sogenannten rockerähnlichen Gruppierungen. Diese heißen Black Jackets, United Tribuns, Red Legions und Black Warriors. „Im Bundesvergleich sind diese neuen gangartigen Gruppen bei uns aber deutlich überrepräsentiert“, betont Schneider.
Die neuen Vereinigungen seien ähnlich hierarchisch strukturiert und hätten das gleiche Selbstverständnis wie die schon seit Jahrzehnten etablierten Rocker. „Sie gehen auch nach dem gleichen Motto vor: "Wir regeln unsere Angelegenheiten unter uns. Wenn uns jemand stört, kriegt er eins aufs Maul".“ Der große Unterschied zwischen den beiden sei, dass bei den neuen Gruppen im Vergleich zu den klassischen Rockergruppierungen das Motorrad, wenn überhaupt, nur eine ganz unwesentliche Rolle spiele.
Die interne Struktur bei beiden erschwere die Strafverfolgung. „Sie verfolgen ihre Ziele mit Gewalt, tragen Abzeichen, üben sich vielfach in Kampfsportarten und machen keine Aussagen bei der Polizei. Es gilt das Gesetz des Schweigens auf Opfer- und auf Täterseite“, erklärte Schneider. Vielfach gingen die Mitglieder zur Verschleierung ihrer kriminellen Machenschaften legalen Geschäften nach.