Magnus Gäfgen gilt als Folteropfer

Kindermörder hat Anspruch auf Schadenersatz.

Straßburg. Der Kindermörder Magnus Gäfgen hat als Folteropfer der Polizei einen Anspruch auf Schadenersatz. Eine Neuauflage seines Prozesses schloss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag aber aus. So bleibt der Erfolg des 35-Jährigen mit seiner Folterbeschwerde gegen den deutschen Staat eher symbolisch.

Gäfgen hatte vor knapp acht Jahren den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Fahnder drohten dem Festgenommenen damals mit körperlichen Schmerzen, damit er das Versteck des Jungen nenne. Die Polizisten glaubten, der Entführte sei noch am Leben. Tatsächlich war der Junge längst tot.

Die Straßburger Richter befanden, dass "die Drohung mit vorsätzlicher Misshandlung als unmenschliche Behandlung im Sinn des absoluten Folterverbots der Menschenrechtskonvention einzustufen ist". Doch einem neuen Gerichtsverfahren, wie es Gäfgen erhofft hatte, schoben die Grundrechts-Richter einen Riegel vor. Der Strafprozess gegen Gäfgen "muss im Ganzen als fair betrachtet werden", hieß es in der Urteilsbegründung.