Mann aus Brüggen vor Gericht: Maschinenpistole lag im Kinderzimmer

Ein Mann aus Brüggen bewahrte eine Maschinenpistole im Zimmer seiner Tochter auf.

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Kreis Viersen. In ihrem Plädoyer gab sich selbst die Staatsanwältin einigermaßen überrascht: „Das ist schon sehr ungewöhnlich — so einen Fall, dass jemand eine Uzi zu Hause hat, hatte ich auch noch nicht.“ Vor dem Amtsgericht Krefeld musste sich ein 44-jähriger Mann aus Brüggen im Kreis Viersen verantworten, der eine funktionsfähige Maschinenpistole vom Typ Uzi nebst fünf Magazinen und 92 Patronen bei sich zu Hause gelagert hatte — und das auch noch über mehrere Jahre im Kinderzimmer seiner inzwischen 19-jährigen Tochter. Da der Angeklagte nicht vorbestraft war, kam er mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten davon. Außerdem muss er 7500 Euro an die Staatskasse zahlen.

Vor Gericht ließ er die Tat durch seinen Anwalt einräumen und erzählte auch die Vorgeschichte zum Waffenkauf. Seit einigen Jahren betreibt er mit seiner Ehefrau in Brüggen ein Restaurant. Recht schnell nach der Eröffnung sei eine Gruppe von Männern zu ihm gekommen und habe Schutzgeld verlangt. Das sei mit der Zeit immer mehr geworden. 2013 wollte er sich das nicht mehr bieten lassen. Da habe er sich von einem ihm unbekannten Marokkaner die Waffe nebst Munition gekauft und dafür 3000 Euro bezahlt.

Bereits kurz danach sei eine andere Bande auf ihn zugekommen und habe gesagt, dass er mit einer Einmalzahlung die Schutzgelderpressung beenden könne. „Sie sagten, dass er dann unter ihrem Schutz stehen würde“, so der Verteidiger. Also habe der Gastronom 15 000 Euro gezahlt. Danach hörten die Erpressungen tatsächlich auf. Die Waffe sei auf dem Schrank der Tochter in Vergessenheit geraten. Die soll, genauso wie die Ehefrau, nichts von dem todbringenden Gerät in der Wohnung gewusst haben.

2017 kam die Waffe wieder zum Vorschein. Denn da durchsuchte die Steuerfahndung die Wohnung des Mannes und stieß nicht nur auf Steuerunterlagen, sondern zu ihrer Überraschung auch auf die Maschinenpistole. Ein polizeiliches Gutachten ergab, dass die Uzi für die israelischen Streitkräfte gefertigt wurde. Diese Art der handlichen und vollautomatischen Pistolen mit einer einklappbaren Schulterstütze wurde auch lange Jahre bei der Bundeswehr und anderen Armeen eingesetzt.

Der Besitz der Waffe ist nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Privatleute können diese grundsätzlich nicht erfüllen. Auch für die 9-Millimeter-Munition hätte der Angeklagte eine waffenrechtliche Erlaubnis gebraucht, die er nicht hatte. „Es handelt sich um eine klassische Kriegswaffe, die zur Ausrüstung von Soldaten gehört“, sagte die Staatsanwältin. Sie hatte ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung beantragt, außerdem eine Geldstrafe von 10 000 Euro.

Das Gericht blieb mit seinem Strafmaß drei Monate darunter. Es rechnete dem Mann sein Geständnis und die besondere Situation, in der er sich befand, strafmildernd an. „Das soll allerdings nicht heißen, dass so eine Art der Selbstjustiz von uns gebilligt wird“, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung.