Mit dieser Frage muss sichdas Landgericht Hildesheim seit Mittwoch erneut beschäftigen.Vor einem Jahr verurteilte das Gericht den Mann zu einerlebenslangen Haftstrafe. Doch er zog gegen seine erste Verurteilungvor den Bundesgerichtshof (BGH).
Dort wurde das Urteil kassiert, weilLücken in der Beweisführung der Hildesheimer Richter moniert wurden.Es sei nicht schlüssig nachgewiesen, dass der Tod der Frau in Gifhorn(Niedersachsen) heimtückisch oder geplant gewesen sei. Vielmehr gebees deutliche Merkmale für eine spontane Tat, hieß es vom BGH.