Mann für Hausverlosung verurteilt
München. Er wollte sein Haus verlosen und wurde dafür nun verurteilt: Betrug und unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels sah das Münchener Landgericht am Montag in der Aktion, bei der mehr als 21 000 Interessenten jeweils 19 Euro überwiesen hatten.
Der Veranstalter, ein 53 Jahre alter Geschäftsmann, bekam dafür zwei Jahre Haft auf Bewährung aufgebrummt.
Der Mann hatte seit Ende 2008 auf seiner Internetseite Teilnehmer für die Verlosung geworben. Alle Einzahler waren in den ersten Runden an einem Quiz beteiligt, das die Teilnehmerzahl reduzierte. Unter den letzten 100 Beteiligten sollte dann das Haus verlost werden, versprach der 53-Jährige.
Das Angebot sei aber Betrug, befand Staatsanwältin Katja Schreiber: Der Geschäftsmann habe die Teilnehmer getäuscht, denn er habe ihnen nicht mitgeteilt, dass die Verlosung rechtswidrig sei. Schreiber forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
Verteidiger Guido Bonges plädierte hingegen auf Freispruch. Zur "unerlaubten Veranstaltung einer Ausspielung", wie das Delikt korrekt heißt, gehöre nach bisheriger Rechtsprechung, dass der Gewinner überwiegend mit Glück den Preis bekomme. Im vorliegenden Fall habe die "Geschicklichkeit" der Teilnehmer im Vordergrund gestanden.
Etliche vergleichbare Verfahren ruhen laut Bonges bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über den Charakter der Hausverlosungen. Diese wird im Sommer erwartet.
Das Gericht hatte keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Er habe die eingenommenen rund 405 000 Euro fast ganz verbraucht, nur etwa 50 000 Euro konnten noch sichergestellt werden. "Das ist die klassische Betrugsvariante", sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll. Der Angeklagte solle die Strafaussetzung als "Ostergeschenk" betrachten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.