Mexiko stimmt Auslieferung von „El Chapo“ an die USA zu
Mexiko-Stadt (dpa) - Mexiko hat die Auslieferung des Drogenbosses Joaquín „El Chapo“ Guzmán an die USA genehmigt. Dem Chef des Sinaloa-Kartells könne in den Vereinigten Staaten der Prozess gemacht werden, teilte das mexikanische Außenministerium mit.
Zuvor hatten zwei Richter der Auslieferung zugestimmt. Guzmán kann gegen die Entscheidung noch Rechtsmittel einlegen.
„El Chapo“ wird im US-Bundesstaat Texas unter anderem wegen Mordes, Drogenhandels, organisierter Kriminalität und Geldwäsche belangt. In Kalifornien wird ihm Drogenschmuggel vorgeworfen. Zwischen den USA und Mexiko besteht ein Auslieferungsantrag.
Die US-Behörden hätten garantiert, dass Guzmán in den USA nicht die Todesstrafe drohe, teilte das mexikanische Außenministerium mit. Das war eine Bedingung der Mexikaner.
Nach einer spektakulären Flucht aus einem Hochsicherheitsgefängnis im vergangenen Jahr war „El Chapo“ im Januar erneut gefasst worden. Vor Kurzem war der Drogenboss in ein Gefängnis in Ciudad Juárez an der Grenze zu den USA verlegt worden.
Guzmáns Taktik war zuletzt unklar. Weil er sich in der mexikanischen Haft schlecht behandelt fühlte, kündigte er an, mit den US-Behörden verhandeln und seine Auslieferung aktiv vorantreiben zu wollen. Später erklärten seine Anwälte jedoch, sie wollten die Überstellung ihres Mandanten um jeden Preis verhindern.
In Mexiko dürfte nicht jeder über die bevorstehende Auslieferung des Drogenbosses glücklich sein. Guzmán könnte den US-Ermittlern im Gegenzug für Hafterleichterungen wertvolle Informationen zu Verbindungen von Politikern und Beamten mit dem organisierten Verbrechen anbieten. Das könnte korrupte Beamte und Politiker in Mexiko in Erklärungsnot bringen.