Zwei Tote, 27 Verletzte Mit Auto in Menschenmenge: 85-Jähriger bittet um Verzeihung
Bad Säckingen (dpa) - Im Prozess um die tödliche Irrfahrt eines Rentners hat der 85 Jahre alte Angeklagte gestanden und um Verzeihung gebeten. Der Mann legte zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht im baden-württembergischen Bad Säckingen ein Geständnis ab.
Er könne nur hoffen, dass die Opfer und deren Angehörige ihm verzeihen, ließ er über seinen Anwalt erklären. Vor knapp einem Jahr hatte er offenbar Gas und Bremse seines Automatikautos verwechselt und war in der Fußgängerzone des Ortes in eine Menschenmenge gerast.
Der Rentner habe sich der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung in mehreren Fällen schuldig gemacht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Eine 63 Jahre alte Frau sowie ein 60-jähriger Mann kamen bei dem Unglück ums Leben. 27 Passanten wurden verletzt, 9 von ihnen schwer. Zuvor war der Rentner beim Wenden auf Parkplatzsuche mit einem Fahrradfahrer zusammengestoßen.
Das Unglück hatte sich Anfang Mai vergangenen Jahres in der historischen Altstadt von Bad Säckingen ereignet. Die beschauliche Stadt liegt im Südschwarzwald, direkt an der Grenze zur Schweiz. Der Unfall hatte bundesweit eine Debatte über die Kompetenz von Senioren im Straßenverkehr ausgelöst. Das Bundesverkehrsministerium sowie der ADAC lehnten danach eine strengere Überprüfung von Senioren mit Pflichttests weiterhin ab. Einen technischen Defekt am Fahrzeug hatten Ermittler ausgeschlossen.
Für den Prozess vor dem Amtsgericht Bad Säckingen sind zunächst zwei Verhandlungstage angesetzt, sagte die Vorsitzende Richterin Margarete Basler. Es sollen elf Zeugen sowie drei Sachverständige gehört werden. Dabei handele es sich um einen medizinischen sowie um zwei technische Gutachter. Das Urteil könnte demnach im Laufe des Monats gesprochen werden. Zwei der Opferfamilien sind in dem Prozess als Nebenkläger vertreten.
Der Führerschein war dem Rentner bereits nach dem Unfall abgenommen worden, sagte der Staatsanwalt. Der Mann darf seither nicht mehr Auto fahren. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten laut Staatsanwaltschaft bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
(Az.: 2 LS 24 JS 3442/16)