Mordfall Peggy wird neu aufgerollt

Bayreuth (dpa) - Der Fall Peggy wird neu aufgerollt. Zwölf Jahre nach dem Verschwinden der neunjährigen Schülerin hat das Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen den als Mörder verurteilten Ulvi K. angeordnet.

Das Gericht bezweifelt inzwischen, dass der geistig behinderte Gastwirtssohn aus dem oberfränkischen Lichtenberg tatsächlich im Jahr 2001 das Kind umgebracht hat. Eine Leiche wurde bis heute nicht gefunden.

Ein Datum für die neue Hauptverhandlung stehe noch nicht fest, sagte Gerichtssprecher Thomas Goger am Montag. Man hoffe aber, in der ersten Hälfte des kommenden Jahres beginnen zu können.

Das Landgericht nannte zwei Wiederaufnahmegründe: Ein inzwischen verstorbener Belastungszeuge habe falsch ausgesagt. Der Mann war zusammen mit Ulvi K. im Bezirkskrankenhaus Bayreuth untergebracht. Er belastete Ulvi und behauptete, er habe ihm den Mord gestanden. 2010 allerdings sagte der Zeuge, er sei von der Polizei auf Ulvi angesetzt worden und habe gelogen. Die Zeugenaussage könnte Auswirkungen auf die Urteilsfindung im Jahr 2004 gehabt haben. Außerdem habe die Aussage auch eine wichtige Rolle für das damals gefertigte psychiatrische Sachverständigengutachten gespielt.

Und: Die Polizei habe schon vor Ulvis Geständnis konstruiert, wie die Tat abgelaufen sein könnte. Der geistig zurückgebliebene Ulvi K. wurde dann mit dieser sogenannten Tathergangshypothese konfrontiert und gestand bei der Polizei den Mord. Später widerrief er mehrmals dieses Geständnis und wiederholte es auch vor Gericht nicht. Das damals urteilende Gericht in Hof habe aber von der Existenz der Tathergangshypothese nichts gewusst, sagen die Bayreuther Kollegen heute.

Ulvi K. ist derzeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. An diesem Freitag wird er 36 Jahre alt. Die 2004 gegen ihn verhängte lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes hat er noch nicht angetreten.

Gudrun Rödel, die vor einigen Jahren eine Bürgerinitiative ins Leben gerufen und seitdem für die Wiederaufnahme des Verfahrens gekämpft hatte, zeigte sich erfreut: „Das ist das, was wir seit Jahren wollten“, sagte sie der Nachrichtenagentur dpa. Im neuen Verfahren sehe sie sehr gute Chancen darzulegen, „dass Ulvi das Mädchen nicht umgebracht hat“.

Peggy aus Lichtenberg war im Mai 2001 verschwunden. Große Suchaktionen und etliche Ermittlungsansätze blieben ohne Erfolg. 2004 wurde Ulvi K. verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Peggy umgebracht hatte, um den sexuellen Missbrauch an ihr zu vertuschen. Doch die Zweifel an seiner Schuld waren trotz des rechtskräftigen Urteils nie verstummt. Im April 2013 reichte der Anwalt Michael Euler den Wiederaufnahmeantrag ein. Vor wenigen Wochen erklärte die Staatsanwaltschaft Bayreuth, sie werde sich einer möglichen Wiederaufnahme nicht verschließen.

Die Anklagebehörde lässt seit 2012 selbst wieder in dem Fall ermitteln. So gab es im April 2013 eine große Suchaktion in Lichtenberg, die aber keine neuen Erkenntnisse brachte. Ins Visier von Kripo und Staatsanwaltschaft geriet zudem ein Mann aus Halle in Sachsen-Anhalt, der zum Zeitpunkt von Peggys Verschwinden ein enger Freund der Familie war.

Er gilt inzwischen als Tatverdächtiger, auch sein Elternhaus ist mittlerweile durchsucht worden. Der Mann selbst sitzt wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes derzeit in Haft. Unabhängig vom Wiederaufnahmeverfahren gingen die Ermittlungen weiter, teilte die Staatsanwaltschaft Bayreuth mit. Details nannte die Anklagebehörde aber nicht.